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Witwenrente und Witwerrente: Diesen Rentenanspruch haben Sie!

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Beim Tod des Ehepartners besteht ein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Kinder unter 18 Jahre bekommen Waisenrente. Auch eingetragenen Lebenspartner haben unter bestimmen Voraussetzungen Rentenansprüche.

Wann besteht Anspruch auf die Hinterbliebenenrente

Wenn Sie beim Tod des Partners verheiratet sind, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die Hinterbliebenenrente. Wenn die Ehe rechtskräftig geschieden oder für nichtig erklärt bzw. aufgehoben wurde, entfällt der Anspruch. Wurde die Ehe nach dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde, muss die Ehe mindestens ein Jahr bestanden haben. Ansonsten erhalten Sie keine Rentenzahlung.

Wann bekomme ich die kleine Witwenrente?

Die kleine Witwenrente wird bezahlt, wenn der Hinterbliebene das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wenn er jedoch erwerbsgemindert ist oder Kinder unter 18 Jahre erzieht, dann wird auch hier die große Witwenrente bezahlt. Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent der Rentenansprüche des verstorbenen Ehepartners. Die kleine Witwenrente endet nach neuem Rentenrecht mit Ablauf des 24. Kalendermonats nach dem Tod des Ehepartners. Sie wird somit nur für einen begrenzten Zeitraum bezahlt.

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Wann bekomme ich die große Witwenrente?

Die große Witwenrente wird bezahlt, wenn der Hinterbliebene bereits das 47. Lebensjahr vollendet hat, erwerbsgemindert ist oder Kinder unter 18 Jahre erzieht. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rentenansprüche des verstorbenen Ehepartners. Stirbt der Ehepartner vor dem 65. Lebensjahr wird die Witwenrente gekürzt.

Volle Rente in den ersten 3 Monaten nach dem Tod

In den ersten 3 Monaten die auf den Sterbemonat folgenden, wird an den Hinterbliebenen die volle Versichertenrente des Verstorbenen bezahlt.

Bei erneute Heirat entfällt die Witwen- oder Witwerrente

Heiraten Sie erneut, dann entfällt die Witwen- oder Witwerrente. Sie können aber als "Starthilfe" für die neue Partnerschaft eine Rentenabfindung in Höhe von 2 Jahresbeträgen beantragen. Bei der kleinen Witwenrente fällt die Abfindung geringer aus.

Rentenabschlag vor dem 65. Lebensjahr

Stirbt der Partner vor dem 65. Geburtstag, wird die Hinterbliebenenrente um einen Abschlag gekürzt. Der Abschlag beträgt 10,8 Prozent bei Tod vor dem 62. Geburtstag. Bei Tod zwischen dem 62. und 65. Geburtstag wird für jeden Monaten vor dem 65. Geburtstag die Rente um 0,3 Prozent gekürzt.

Anrechnung von eigenen Einkommen

Haben Hinterbliebene eigene Einkommen, werden diese oberhalb eines bestimmten Freibetrags auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Zu den eigenen Einkommen zählen neben den Erwerbseinkommen auch Vermögenseinkommen oder eigene Rentenansprüche.

Sichert die gesetzliche Hinterbliebenenrente die Existenz des Partners?

Die gesetzliche Hinterbliebenenrente kann Unterhaltsverluste durch den Tod des Ehepartners ausgleichen. Die Rentenversicherung zahlt beim Tod des Ehepartners eine Witwen- oder Witwerrente und für Kinder unter bestimmten Voraussetzungen eine Halb- oder Vollwaisenrente. Die Renten werden aus den Versicherungsansprüchen des Verstorbenen gezahlt. Eigene Renten werden angerechnet. Häufig ist es so, dass die Hinterbliebenenrente alleine nicht für die existenzielle Absicherung des Partners oder der Familie ausreicht.

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Fazit:
Die Witwen- oder Witwerrente ist ein kleiner gesetzlicher Beitrag zur finanziellen Absicherung des Partners oder von minderjähriger Kinder, wenn durch den Tod des Hauptverdieners Einkommensverluste entstehen. Die Existenz der Hinterbliebenen ist in den meisten Fällen gefährdet, wenn keine zusätzliche private finanzielle Absicherung vorhanden ist. Für alle Ehepartner oder Lebensgemeinschaften besteht dringend Handlungsbedarf. Die Empfehlung lautet: Ermitteln Sie ihren aktuellen Versorgungsstatus durch einen Renten-Check und versuchen Sie bei Bedarf eine zusätzliche Absicherung aufzubauen.
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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Artikel "Witwenrente und Witwerrente: Diesen Rentenanspruch haben Sie!" wurde am 21.01.2016 von Robert Aschauer verfasst.

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