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Mütterrente einfach erklärt (Definition)

Rentenlexikon » Mütterrente

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Von der Mütterrente profitieren Mütter oder Väter. Sie erhalten als bessere Anerkennung ihrer Erziehungsarbeit von der Rentenversicherung Kindererziehungszeiten bei der Rente anerkannt. Das bedeutet: Die angerechneten Zeiten führen zu einer höheren Rente.

Die konkrete Regelung der Mütterrente:

Die Mütterrente gilt für die neuen und alten Bundesländer. Mütter oder Väter bekomme pro Kind Kindererziehungszeiten in Form von 2,5 Rentenpunkte bei der Rente gutgeschrieben. Die Rentenpunkte sind Bestandteil der Rentenformel und wirken sich auf die Rentenhöhe aus. Der Rentenwert je Rentenpunkt ist für Ost und West aktuell unterschiedlich hoch.

Die neue Mütterrente gilt seit 2019. Die Mütterrente muss nicht beantragt werden. Die Betroffenen erhalten die höhere Rentenleistung automatisch mit der Rente ausbezahlt. Wird das Kind gemeinsam erzogen, können die Eltern entscheiden, ob die Mutter oder der Vater die Kindererziehungszeiten zugeordnet bekommt.

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Die neue Mütterrente: Mehr Leistung und höhere Rente?

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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Beitrag "Mütterrente" wurde am 28.02.2019 von Robert Aschauer verfasst.

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