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Zugangsfaktor einfach erklärt (Definition)

Rentenlexikon » Zugangsfaktor

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Der Zugangsfaktor ist Bestandteil der Rentenformel zur Berechnung der Rentenhöhe. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet mit der Rentenformel für ihre Mitglieder den jeweiligen Rentenanspruch in Euro.

Die Rentenformel zur Rentenberechnung lautet:

Rentenzahlung = Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert x Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor drückt aus, ob das gesetzlich festgelegte Rentenalter (Regelaltersgrenze) bei Rentenbeginn erreicht oder über- bzw. unterschritten wurde. Geht ein Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung bei Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente, liegt der Zugangsfaktor bei 1,00.

Wer früher oder später in Rente geht, erhält einen niedrigeren oder höheren Zugangsfaktor. Diese Handhabung bewirkt, dass die Rentenzahlung niedriger ausfällt, wenn ein Versicherter vorzeitig in Rente geht. Arbeitet man trotz Erreichen der Regelaltersgrenze länger als notwendig, fällt die Rente durch den höheren Zugangsfaktor auch höher aus.

Mehr zum Thema "Zugangsfaktor":
Rentenformel: Rentenanspruch und Entgeltpunkte berechnen

Weitere Definitionen aus dem Rentenlexikon:
Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Beitrag "Zugangsfaktor" wurde am 28.02.2019 von Robert Aschauer verfasst.

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