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Pflegegeld 2017: Was bedeuten die Änderungen für Pflegebedürftige?

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Ab 2017 gelten für rund 2,7 Millionen Pflegebedürftige neue Regeln in der Pflegeversicherung. Welche Änderungen bringt das Pflegestärkungsgesetz II? Mit welchen Leistungen können Sie ab 01. Januar 2017 rechnen? Was müssen Sie tun, um eine optimale Hilfe zu bekommen? Die nachfolgende Infografik Reform 2017: Pflegeversicherung - Was bedeuten die Änderungen für Pflegebedürftige?

Warum die Pflegereform?

Das Bundesministerium für Gesundheit schreibt in einer Infobroschüre zum neuen Pflegestärkungsgesetz: Die Reform "bringt neben deutlichen Leistungsausweitungen unter anderem auch einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein grundlegend verändertes Begutachtungsinstrument mit sich. Damit erhalten demenziell Erkrankte endlich gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung." Es wird in der Broschüre auch ein zweiter wichtiger Punkt der Reform angesprochen: "Die Menschen in Deutschland leben im Durchschnitt immer länger. Eine Vielzahl von Faktoren macht dies möglich - darunter verbesserte Arbeitsbedingungen, die moderne medizinische Versorgung und eine insgesamt wachsende Lebensqualität."" Die Reform ist notwendig, da die Menschen immer älter werden und der Anteil der älteren Menschen an der Bevölkerungsstruktur stark wächst. Einhergehend mit dieser Entwicklung steigt der Pflegebedarf.

Immer ältere, immer kränker und immer mehr Pflege!

Eigentlich ein Segen und eine erfreuliche Entwicklung: Die Menschen in Deutschland leben immer länger. Im Durchschnitt werden Männer 78,1 Jahre alt und Frauen 83,1 Jahre. Doch es gibt einen Haken: Die wenigsten Menschen haben das Glück, das Alter bei bester Gesundheit genießen zu können. Nur zu oft geht ein langes Leben auch mit kleineren und größeren Beeinträchtigungen einher. Fakt ist: Die Zahl der Deutschen, die medizinisch versorgt bzw. betreut werden müssen oder Pflege benötigen, wird in den nächsten Jahren rasant ansteigen. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung und Altersstruktur. Das Amt geht davon aus, dass sich der Anteil der 60-jährigen und älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung bis 2050 auf 37,6 % erhöhen wird. Das würde bedeuten, das rund 28,5 Millionen Einwohner in Deutschland älter als 60 Jahre sind. Damit könnte sich der Pflegebedarf und Personalbedarf in der Pflege im Vergleich zu heute fast verdoppeln. Auf jeden Fall wird die Zahl der Pflegebedürftigen weiter ansteigen.

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Infografik zur neuen Pflegeversicherung (Reform 2017)

Pflegeversicherung: Was bedeuten die Änderungen für Pflegebedürftige?

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Pflegereform: Was ist neu zum 01. Januar 2017?

Die wesentlichen Änderungen der Pflegereform sind folgende Punkte:

Neue Art der Begutachtung

Das zweite Pflegestärkungsgesetz bringt einen gänzlich neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit einhergehend eine neue Art der Begutachtung. Die künftige Begutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) führt dazu, dass geistige und seelisch bedingte Pflegebedürftigkeit künftig gleichrangig zur körperlich bedingten Pflegebedürftigkeit berücksichtigt werden. Es ist davon auszugehen, dass künftig rund 500.000 Personen zusätzlich Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.

Pflegegrade ersetzen die bisherigen Pflegestufen

Die neuen Regeln der Pflegeversicherung erleichtern in vielen Fällen den Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Der Begriff der Pflegestufe ändert sich in Pflegegrade. Der neue Pflegegrad 1 führt in Verbindung mit der neuen Art der Begutachtung dazu, dass in der nächsten Zeit rund 500.000 Personen den Zugang zum Pflegegeld erhalten. Das System wurde von Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Fünf neue Pflegegrade ersetzen die bisherigen Pflegestufen. Die Leistungsempfänger der Pflegeversicherung werden automatisch ohne eine Begutachtung in die Pflegegrade umgruppiert. Die Infografik zur neuen Pflegeversicherung und die nachfolgende Aufstellung zeigt, wie die Umgruppierung der Pflegestufen in Pflegegrade erfolgt:

Deutliche Leistungsausweitung und höheres Pflegegeld

Die neue Pflegeversicherung baut die Leistungen für die rund 2,7 Millionen Pflegebedürftige aus. Mehr Leistungen und mehr Pflegegeld sollen eine deutliche Verbesserung der Pflege ermöglichen. Die neuen Geldleistungen finden Sie in der Infografik zur Pflegeversicherung dargestellt. So erhöht sich zum Beispiel das Pflegegeld für die ambulante Pflege von 316 Euro (Pflegestufe 1 mit eingeschränkte Alltagskompetenz) auf 545 Euro (Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz ? Pflegegrad 3)

Wie erfolgt die Gegenfinanzierung der Pflegeversicherung?

Die Reform wird mittels Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung finanziert. Geplante Erhöhung ist eine Beitragserhöhung um 0,2 Prozentpunkte. Eine repräsentative Umfrage von Infratest dimap im April 2016 ergab, dass 70 Prozent der Befragten einen Anstieg des Beitrags zur Pflegeversicherung um insgesamt 0,5 Prozentpunkte für angemessen hielten, wenn damit eine deutliche Verbesserung für die Pflege einhergeht.

Reicht die Pflegeversicherung alleine aus?

Auch nach der neuen Reform bleibt die Pflegeversicherung nur eine Teil-Absicherung der Pflegekosten. Die Pflegeversicherung kann nur die finanziellen Risiken eines Pflegefalls abfedern, aber nicht gänzlich abdecken.

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Fazit:
Die Pflegereform und die neuen Regeln der Pflegeversicherung greifen ab dem 01. Januar 2017. Die Reform ist ein Schritt in die richtige Richtung und notwendig, da die Deutschen immer älter werden und immer mehr ältere Personen Pflege benötigen. Endlich wird auch die geistige und seelisch bedingte Pflegebedürftigkeit mit der körperlich bedingten Pflegebedürftigkeit gleichgestellt. Die Pflegestufen werden durch Pflegegrade ersetzt. Insgesamt werden die Leistungen der Pflegeversicherung durch die Reform 2017 erweitert und erhöht. Die Pflegeversicherung ist und bleibt jedoch keine Vollversicherung. Wenn Sie sich und die eigene Familie vor den Kostenrisiken einer Pflege schützen wollen, dann ist eine private Vorsorge oder Pflegezusatzvorsorge zu empfehlen.
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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Artikel "Pflegegeld 2017: Was bedeuten die Änderungen für Pflegebedürftige?" wurde am 14.11.2016 von Robert Aschauer verfasst.

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