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Besteuerung der privaten Rentenversicherung (mit Steuertabelle)

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Von steuerfrei bis steuerbegünstigt – eine private Rentenversicherung bietet einige Steuervorteile. Ob Ansparphase, Auszahlphase oder Kapitalauszahlung, jede Vertragsphase bzw. Bezugsart wird unterschiedlich besteuert. Diese Steuerregeln sollten Sie kennen und für sich nutzen.

Was Sie in diesem Artikel erfahren:

Kurz erklärt: Was ist eine private Rentenversicherung?
Die private Rentenversicherung zählt zu den Klassikern bei der Altersvorsorge. Es handelt sich dabei um einen Versicherungssparvertrag. Der Vertragsinhaber zahlt monatlich Beiträge ein und am Ende der Spardauer kann er wählen, ob eine Kapitalauszahlung erfolgen soll oder eine lebenslange Rentenzahlung. Beim Tod des Versicherten enden der Vertrag und die Rentenzahlung. Der Staat fördert diese private Zusatzrente nicht direkt, sondern indirekt über Steuervergünstigungen.
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Wie wird eine Rentenversicherung besteuert?

Rentenversicherungen werden in Sachen Steuer gegenüber sonstigen Kapitalanlagen bevorzugt behandelt, wenn einige Bedingungen erfüllt werden. Die Bedingungen für die Steuervorteile sind abhängig vom Jahr des Vertragsabschlusses.

Vertragsabschluss bis einschließlich 2004

Die Laufzeit der Versicherung muss 12 Jahre betragen und mindestens fünf Jahre müssen Sie Beiträge einbezahlt haben. Zudem muss der Todesfallschutz 60 Prozent der Versicherungssumme betragen.

Steuervorteil bei diesen Rentenversicherungen: Die Einzahlungen können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden und Auszahlungen sind bei der Fälligkeit vollständig steuerfrei.

Vertragsabschluss ab 2005:

Die Laufzeit muss 12 Jahre betragen und die Police muss mindestens bis zum 62. Lebensjahr (für Verträge vor 2012: 60. Lebensjahr) laufen.

Steuervorteil bei diesen Rentenversicherungen: Bei der Kapitalauszahlung ist die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Ein Beispiel: Mit 62 Jahren wird eine Rentenversicherung fällig. Der Versicherte wählt die Kapitalauszahlung. Er erhält 50.000 Euro ausbezahlt. Einbezahlt wurden nur 35.000 Euro. Der Ertrag liegt somit bei 15.000 Euro. Die Hälfte davon ist zu versteuern. Liegt der persönliche Steuersatz bei 40 Prozent, dann sind 3.000 Euro (40 Prozent aus 7.500 Euro) an Steuern zu entrichten.

Rentenversicherungen in der Rentenphase: Welche Steuer fällt an?

Wird anstatt der Kapitalauszahlung eine Rentenzahlung gewählt, wird die lebenslange Privatrente mit dem Ertragsanteil besteuert. Der steuerpflichtige Anteil der Rente ist umso kleiner, desto älter der Versicherte bei Rentenbeginn ist. Bei einem Alter von 61 sind lebenslang 22 Prozent der Rente zu versteuern. Wird die Rente erst mit dem 63. Geburtstag ausbezahlt, sind 18 Prozent steuerpflichtig.

Ertragsanteils-Tabelle: Mit diesem Steuersatz müssen Sie rechnen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Ertragsanteilsbesteuerung bei Rentenversicherungen. Der steuerpflichtige Ertragsanteil in Prozent ist vom Alter der versicherten Person beim Rentenbeginn abhängig.

Rentenbeginn im Alter von... Ertragsanteil in %
60 Jahren 22 %
61 Jahren 22 %
62 Jahren 21 %
63 Jahren 20 %
64 Jahren 19 %
65 Jahren 18 %
66 Jahren 18 %
67 Jahren 17 %
68 Jahren 16 %
69 Jahren 15 %
70 Jahren 15 %

Lesebeispiel: Erhält eine versicherte Person mit 63. Jahren eine monatliche Rentenzahlung aus einer privaten Rentenversicherung über 500 Euro, dann sind 20 Prozent der Rente, also 100 Euro, bis zum Lebensende steuerpflichtig. In diesem Beispiel sind das pro Jahr 1.200 Euro. Bei einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent fallen 360 Euro Steuern an. Die Höhe des steuerpflichtigen Prozentsatzes ist abhängig vom Alter beim Rentenbeginn und dieser ändert sich in den Folgejahren nicht mehr.

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Fazit:
Die Rendite spielt bei der Wahl eines Altersvorsorgeproduktes eine wichtige Rolle. Ein Steuervorteil wirkt sich positiv auf die Gesamtrendite aus. Rentenversicherungen bieten Steuervergünstigungen. Sie sind aber nur als Altersvorsorgeprodukt zu empfehlen, wenn die Gesamtrendite und der Anlageerfolg günstig ausfallen. Häufig ist das nur noch bei fondsgebundenen Rentenversicherungen der Fall. Besonders ETF-Policen bieten günstige Konditionen und schneiden in vielen Finanztests gut ab.
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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Artikel "Besteuerung der privaten Rentenversicherung (mit Steuertabelle)" wurde am 13.04.2018 von Robert Aschauer verfasst.

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