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Arbeiten als Rentner: So viel dürfen Sie hinzuverdienen

Ratgeber Rente » Endlich in Rente

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Ein Großteil der Rentenversicherten arbeitet nicht bis zum regulären Renteneintritt. Viele Menschen wollen früher in Rente gehen und die Freizeit genießen. Doch nicht alle Frührentner können sich den vorzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben leisten und arbeiten neben der Rente weiter. Doch was dürfen Rentner hinzuverdienen? Ab welchem Einkommen wird die Rente gekürzt und lohnt sich ein Hinzuverdienst?

Welche Optionen haben Sie für die Frührente?

Wenn Sie frühzeitig aus dem Berufsleben aussteigen wollen, müssen Sie folgende Ausstiegsoptionen erfüllen:

Zu erwähnen ist noch, dass schwerbehinderte Versicherte mit geringen Abzügen früher in Rente gehen können.

Wenn Sie die Frührente planen, dann werden Sie auf unserer Seite Früher in Rente viele hilfreiche Informationen finden.

Das Video "Früher in Rente" zeigt, welche Geburtsjahrgänge wann in Rente gehen können und welche Rentenabschläge dabei anfallen.

Was darf ich als Rentner hinzuverdienen?

Frührentner dürfen Rente und Arbeit kombinieren. Viele müssen neben der Rente noch arbeiten, um ihre Lebenshaltungskosten zu finanzieren. Einige machen es, weil Sie Spaß an der Arbeit haben. Der Hinzuverdienst kann sich jedoch negativ auf die Rente auswirken, wenn bei hohen Einkommen netto nicht viel übrigbleibt. Denn alle Einkommen, die über der Freigrenze von 6.300 Euro liegen, werden zu 40 Prozent auf die Rentenzahlung angerechnet.

Rechenbeispiel: Liegt der Hinzuverdienst beispielsweise bei 15.000 Euro im Jahr, dann wird davon die Freigrenze von 6.300 Euro abgezogen. Vom übersteigenden Betrag, in diesem Beispiel 8.700 Euro, werden 40 Prozent bei der Rente abgezogen. Beträgt die Jahresrente 16.000 Euro, erfolgt eine Kürzung um 3.480 Euro (40 Prozent von 8.700 Euro). Die Jahresrente reduziert sich somit durch den Hinzuverdienst auf 12.520 Euro.

Welche Einnahmen werden bei der Freigrenze angerechnet?

Es werden nur die Einnahmen aus Arbeitseinkommen angesetzt. Einkommen aus vermieteten Immobilien oder aus Kapitalanlagen bleiben unberücksichtigt. Auch Minijobs oder 450-Euro-Jobs haben keine Auswirkung. Hier liegen die Einkommen unter der Freigrenze.

Reicht die Rente im Alter? Jetzt prüfen:
Fazit:
Frührentner dürfen zur Rente noch was hinzuverdienen. Häufig bleibt Netto weniger von einem hohen Zusatzeinkommen übrig, da Einkommen über der Freigrenze von 6.300 Euro im Jahr zu einer Rentenkürzung führen. Wenn Sie die Teilrente in Kombination mit einem Hinzuverdienst planen, sollten Sie eine qualifizierte Rentenberatung aufsuchen.
Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.
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