ePrivacy and GPDR Cookie Consent by TermsFeed Generator

Neue Rentenreform: Alle Änderungen im Überblick

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Die Bundesregierung hat bei der Rente wichtige Änderungen beschlossen. Die aktuelle Rentenreform soll dafür sorgen, dass die Erwerbsminderungsrente steigt, die Arbeitgeber bei der Betriebsrente aus der Ertragshaftung entlassen werden und sich die Renten in Ost- und Westdeutschland endlich anpassen.

Verbesserung der Erwerbsminderungsrente

Das neue Gesetz soll dafür sorgen, dass alle jene ab 2018 höhere Renten erhalten, die krankheitsbedingt oder durch einen Unfall, nicht mehr oder nicht mehr voll arbeiten können. Bei den künftig Betroffenen wird die sogenannte Zurechnungszeit schrittweise um drei Jahre verlängert. Bisher wurde die Erwerbsminderungsrente so berechnet, als hätten die Betroffenen bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Die schrittweise Anpassung von 2018 bis 2024 wird diese sogenannte Zurechnungszeit um drei Jahre von 62 auf 65 Jahre verlängern. Laut Statistik müssen jährlich etwa 170.000 Menschen frühzeitig wegen Erwerbsminderung in Rente gehen. Die aktuelle Erwerbsminderungsrente reicht in den meisten Fällen aber nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern. Deshalb betont Bundessozialministerin Andrea Nahles, "es ist auch ehrlich gesagt ein Kernversprechen unseres Sozialstaates insgesamt. Denn der baut auf dem Bewusstsein auf, dass niemand allein für ein sicheres Auskommen sorgen kann."

Reform der Betriebsrente

Auch die betriebliche Altersvorsorge wird durch eine weitere Reform neu geregelt. Unternehmen werden bei der Betriebsrente aus der Haftung für eine Garantierente entlassen. Künftig reicht es aus, wenn Unternehmen oder Arbeitgeber eine Zusage über die Höhe der Einzahlungen (Beiträge) geben und nicht mehr darüber, dass eine Betriebsrente in einer bestimmten Höhe ausgezahlt wird. Das Kalkül der Bundesregierung: Aktuell erhalten nur rund 60 Prozent der Beschäftigten eine Betriebsrente und häufig handelt es sich dabei um eine Minibetriebsrente. Wenn die Unternehmen nicht mehr für eine bestimmte Rentenhöhe bzw. für einen Mindestertrag haften, dann könnte sich die Bereitschaft der Unternehmen für mehr oder höhere Betriebsrentenzusagen erhöhen. Indirekt erhofft man sich durch die Reform die Betriebsrenten-Quote von rund 60 Prozent nachhaltig zu steigern. Kritiker beurteilen das Garantieverbot jedoch negativ, da die Arbeitgeber sich aus der Verantwortung für die Betriebsrenten verabschieden könnten und sich dadurch die Höhe der Betriebsrentenzahlungen insgesamt reduzieren.

Angleichung der Renten in Ost und West

Die Deutsche Einheit soll endlich auch in der Rentenversicherung vollzogen werden. Deshalb hat das Bundeskabinett beschlossen, dass bis 2025 die Rentenwerte (Ost) auf Westniveau angehoben werden. Das Gesetz zur Rentenangleichung sorgt dafür, dass die Rentenwerte (Ost), die Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) und die Bezugsgröße (Ost) schrittweise auf die jeweiligen Westwerte angehoben werden. Die Anpassung bis 2025 erfolgt in sieben Schritten und startet ab 2019. Die Mehrkosten dieser Anpassung werden aus Beitrags- und Steuermitteln finanziert.

Reicht die Rente im Alter? Jetzt prüfen:
Fazit:
Die erneute Reform der Rentenversicherung soll gezielt einige Schwachpunkte beheben. Von der Armut im Alter sind in Deutschland sehr stark Menschen betroffen, die wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr oder nicht mehr voll arbeiten können. Wenn die Betroffenen keine private Vorsorge geleistet haben oder über eine private Erwerbsminderungsrente oder bei Unfällen über eine Unfallversicherung verfügen, dann reicht die staatliche Rentenzahlung nicht aus. Die schrittweise Verbesserung der Erwerbsminderungsrente ist sinnvoll und notwendig. Sinnvoll und gerecht ist auch die Rentenangleichung der Ostrente an das Westniveau. Auch hier sorgt die Rentenreform schrittweise für eine Anpassung bis zum Jahr 2025. Ein weiterer Punkt der Rentenreform betrifft die betriebliche Altersvorsorge. Arbeitgeber bzw. Unternehmen sollen aus der Haftung für eine Garantierente entlassen werden. Künftig reicht es aus, die Beitragszahlungen zu garantieren und eine sogenannte Zielrente zu formulieren. Die Unternehmen bzw. die Arbeitgeber sind nicht mehr verantwortlich dafür, ob die angegebene Zielrente erreicht wird bzw. die Beiträge einen Mindestertrag abwerfen. Diese Handhabung wird von Kritikern negativ bewertet.
Mehr zum Thema Altersvorsorge & Rente:
Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Artikel "Neue Rentenreform: Alle Änderungen im Überblick" wurde am 05.06.2017 von Robert Aschauer verfasst.

Das könnte Sie interessieren: