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Erwerbsminderungsrente: Aufgaben, Versicherung und Leistung

Ratgeber Rente » Die Rente in Deutschland

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Die Erwerbsminderungsrente als Teil- oder Vollrente. Wann wird die Rente genehmigt und welche Leistung können Versicherte von der Rentenkasse erwarten? Die Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit ist ein großes Risiko. Hier erfahren Sie, wann Sie die Rente beantragen und wie Sie das bisherige Einkommen absichern können.

Welche Aufgabe hat die Erwerbsminderungsrente?

Die Rente soll Beschäftige finanziell absichern, die krankheitsbedingt nur noch wenige Stunden am Tag arbeiten können. Denn wer seinen Beruf nicht mehr nachgehen oder nicht mehr arbeiten kann, verliert das bisherige Einkommen und gerät schnell in einen finanziellen Notstand.

Welche Leistung können Sie von der Erwerbsminderungsrente erwarten?

Eine verminderte Erwerbsfähigkeit besteht dann, wenn Sie wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr voll arbeiten können. Die volle Erwerbsminderungsrente kann bezahlt werden, wenn Sie nur noch weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können. In diesen Fällen spricht man von der Vollrente. Eine Teilrente bzw. Teilerwerbsminderungsrente besteht, wenn Sie mehr als 3 aber weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten können.

Wie lange gibt es die Erwerbsminderungsrente?

Die Rentenzusage besteht immer nur für 3 Jahre. Nach diesem Zeitraum erfolgt eine erneute Prüfung der Krankheit. Ist diese gleichgeblieben oder hat sich sogar verschlimmert, kann die Rente verlängert werden. Grundsätzlich wird die Erwerbsminderungsrente längstens bis zur Regelaltersgrenze gezahlt, denn ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie die Altersrente.

Wer hat Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente?

Damit Sie einen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente geltend machen können, müssen Sie in den letzten 5 Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge in die Rentenkasse bezahlt haben. Zudem müssen Sie die Mindestwartezeit von 5 Jahre erfüllen. Hierzu zählen auch die Zurechnungszeiten wie Kindererziehung.

Grundsatz: Reha vor Rente

Die Erwerbsminderungsrente wird erst bezahlt, wenn die Leistungsfähigkeit des Versicherten durch eine medizinische oder berufliche Rehabilitation nicht wiederhergestellt werden kann.

Wie können Sie das bisherige Einkommen absichern?

Die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zählt zu den großen Lebens-Risiken und kann Ihre finanzielle Existenz zerstören. Ohne Einkommen können Sie die Lebenshaltungskosten nicht mehr tragen, die Kreditraten nicht bedienen und keine Altersvorsorge betreiben oder für persönliche Ziele sparen. Dieses finanzielle Risiko sollten Sie ausreichend absichern. Oftmals reicht der Schutz der Rentenkasse bei weitem nicht aus. Deshalb sollten Sie sich zusätzlich privat absichern. Die Höhe der monatlichen Rente ist individuell zu bestimmen. Lassen Sie sich hierzu qualifiziert beraten. Beratungen bieten Solzialverbände wie der VDK oder unabhängige Berater.

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Fazit:
Die Erwerbsfähigkeit ist ein großes Gut - viele Menschen schätzen es erst, wenn sie krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten können. Dieses gesundheitliche und finanzielle Risiko wird häufig unterschätzt. Ohne Erwerbsfähigkeit fehlt das Einkommen und ohne Erwerbseinkommen droht der finanzielle und soziale Absturz. Es fehlt das Geld, um das Leben erträglich zu gestalten und die Lebenshaltungskosten zu bezahlen. Prüfen Sie Ihren Bedarf und sichern Sie sich ausreichend gegen dieses existenzielle Risiko ab.
Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.
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