Befristung der Rente wegen Erwerbsminderung
Infografik: "Befristung der Rente wegen Erwerbsminderung"
Diese Infografik zeigt, wann ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente vorliegt und wie die Befristung der Rente abläuft.
Volle Erwerbsminderung: Wegen Krankheit oder Behinderung ist es nicht möglich, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Halbe Erwerbsminderung: Wegen Krankheit oder Behinderung ist es möglich mindestens drei, aber nicht mehr als sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Die Rente ist unbefristet, wenn definitiv eine Verbesserung des Gesundheitszustandes aus ärztlicher Sicht unwahrscheinlich bzw. ausgeschlossen ist. In der Regel erfolgt eine Befristung der Rente auf längstens drei Jahre. Im Anschluss wird geprüft, ob noch immer eine Erwerbsminderung vorliegt. Ist das der Fall, kann die Rente erneut befristet gewährt werden. Nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren liegt ein Dauerzustand vor.
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