Die Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherungen
        
                            
                    
        
        Infografik: "Die Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherungen"
    
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    Für folgende Sozialversicherungen gibt es Beitragsbemessungsgrenzen:
- Rentenversicherung
 - Arbeitslosenversicherung
 - Gesetzliche Krankenversicherung
 - Pflegeversicherung
 
Basis für die Beitragsberechnung ist maximal die Beitragsbemessungsgrenze. Für die Gehaltszahlung über der Beitragsbemessungsgrenze wird kein Betrag erhoben.
Artikel zu dieser Infografik:
            
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