Die Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherungen
Infografik: "Die Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherungen"
Sie dürfen diese Infografik gerne auf Ihrer Webseite bzw. in Ihren Publikationen verwenden: Hinweis zur Nutzung unserer Infografiken
Für folgende Sozialversicherungen gibt es Beitragsbemessungsgrenzen:
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
Basis für die Beitragsberechnung ist maximal die Beitragsbemessungsgrenze. Für die Gehaltszahlung über der Beitragsbemessungsgrenze wird kein Betrag erhoben.
Artikel zu dieser Infografik:
Weitere Infografiken:
- Unnötige Kosten bei der Geldanlage vermeiden
- So funktioniert die private Altersvorsorge mit ETF-Sparplänen
- So kündigen Sie Ihre Rieser-Rente
- Gut vorbereitet in den Ruhestand
- Umlageverfahren vs. Kapitaldeckungsverfahren
Reicht die Rente im Alter? Jetzt prüfen:
Das könnte Sie interessieren: