Die Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherungen
Infografik: "Die Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherungen"
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Für folgende Sozialversicherungen gibt es Beitragsbemessungsgrenzen:
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
Basis für die Beitragsberechnung ist maximal die Beitragsbemessungsgrenze. Für die Gehaltszahlung über der Beitragsbemessungsgrenze wird kein Betrag erhoben.
Artikel zu dieser Infografik:
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