Altersrente bei Schwerbehinderung
Infografik: "Altersrente bei Schwerbehinderung"
Die Infografik zeigt, wie die Rente bei Schwerbehinderung funktioniert und auf welche Punkte Sie dabei achten müssen. Sie können eine Schwerbehindertenrente beantragen, wenn zwei Bedingungen erfüllt werden: Erstens müssen Sie einen Grad an Schwerbehinderung von mindestens 50 nachweisen können. Zweitens benötigen Sie mindestens 35 Versicherungsjahre bei der Rentenversicherung. Wenn diese zwei Bedingungen vorliegen, können Sie die Altersrente ohne Abschläge zwei Jahre früher beantragen. Schwerbehinderte können noch früher in die Rente starten, bis zu fünf Jahre früher ist möglich, wenn sie Rentenkürzungen hinnehmen. Die Abschläge betragen 0,3 Prozent pro vorgezogenen Monat. Geht ein Versicherter 1 Jahr früher in Rente, dann beträgt der dauerhafte Rentenabschlag 3,6 Prozent (12 Monate x 0,3 Prozent).
Die Infografik zeigt, dass die Altersrente durch die Abschläge und die kürzeren Einzahlungszeiten in die Rentenkasse reduziert wird. Die Rente fällt umso niedriger aus, je früher ein Schwerbehinderter in Rente geht. Deshalb sollten Sie vor dem Rentenantrag die finanziellen Auswirkungen prüfen und ob Sie sich die Rentenkürzungen finanziell leisten können.
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