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Rente bei Schwerbehinderung: Voraussetzungen, Abschläge & Tipps

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Schwerbehinderung haben es im Berufsleben nicht leicht. Deshalb wollen viele Arbeitnehmer mit Behinderung früher in Rente gehen. Eine gesonderte Altersrente bei Schwerbehinderung ermöglicht den vorzeitigen Ruhestand auch ohne Rentenabschläge. So nutzen Sie Ihr Recht auf die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderung.

Voraussetzungen für die Rente für Schwerbehinderte

Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung haben die Möglichkeit früher als andere Versicherte in Rente zu gehen. Für die gesonderte Altersrente für Schwerbehinderung müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Die Versicherten können 35 Versicherungsjahre nachweisen und der Grad der Behinderung liegt bei mindestens 50.

Wann liegt eine Schwerbehinderung von 50 Grad vor?

Die gesundheitliche Beeinträchtigung eines Menschen wird bei der Schwerbehinderung in Grad der Behinderung (GdB) gemessen. Der Grad der Behinderung richtet sich nach dem Maß der Leistungseinschränkung. Ab einem Grad von mindestens 50 (höchstmöglicher GdB = 100) gilt ein Versicherter als schwerbehindert.

Ein Beispiel: Selbst bei einer schweren Herzoperation oder Herzerkrankung muss zwangsläufig keine Schwerbehinderung vorliegen. Denn für die Einstufung zählt nicht die Krankheit, sondern die Funktions- bzw. Leistungseinschränkungen im Alltag. Wenn Sie nach einer Krankheit nicht mehr leistungsfähig sind, können Sie einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen. Gegenüber der Rentenversicherung wird eine Schwerbehinderung durch den Schwerbehindertenausweis nachgewiesen.
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Was zählt zu den 35 Versicherungsjahren?

Hierzu zählen alle Beitragsjahre, in denen ein Versicherter sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Es gelten aber auch beitragsfreie Zeiten wie Kindererziehungszeiten oder Zeiten in denen Sie Kranken- oder Arbeitslosengeld bezogen haben.

Früher in Rente mit Schwerbehinderung

Wenn Sie beide Bedingungen erfüllen, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf vorzeitigen Ruhestand zu stellen. Ihr Recht als Schwerbehinderter: Sie können ohne Rentenabschläge zwei Jahre früher in die Altersrente gehen. Bis zu fünf Jahre früher ist möglich, wenn Sie Abschläge bei der Rente hinnehmen.

Beispiel: Ein Versicherter in der Rentenkasse (Geburtsjahrgang 1960) kann regulär im Alter mit 66 Jahre und 4 Monate in die Altersrente gehen. Liegt eine Schwerbehinderung vor, dann verkürzt sich die Altersgrenze auf 64 Jahre und 4 Monate. Zum regulären Rentenbeginn erfolgt keine Rentenkürzung. Startet der Versicherte noch früher in Rente, das ist laut Gesetz bis zu fünf Jahren möglich, wird eine dauerhafte Rentenkürzung vorgenommen.

In unserem Artikel Rente mit 63 oder mit 67 (Faken, Tabellen & Tipps) gibt es eine Tabelle mit den regulären Altersgrenzen für den Renteneintritt ohne Abschläge.

Infografik: Altersrente bei Schwerbehinderung

Die Infografik zeigt, auf welche Punkte Sie bei der Rente für Schwerbehinderung achten müssen und wie sich die Rentenoptionen auf die Rentenhöhe auswirkt.

Altersrente bei Schwerbehinderung

Infografik: "Altersrente bei Schwerbehinderung" Infografik herunterladen
Sie dürfen diese Infografik gerne auf Ihrer Webseite verwenden. Hinweise zur Nutzung unserer Infografiken.

Nachteile bei der Rente bei Schwerbehinderung

Ein Nachteil bei der Rente für Schwerbehinderung wurde bereits angesprochen: Der Rentenabschlag, falls die Versicherten die um 2 Jahre gekürzte Altersgrenze noch weiter unterschreiten. Denn pro Monat vorgezogene Rente erfolgt eine Kürzung der Rentenzahlung um 0,3 Prozent. Ziehen Sie beispielsweise die Altersrente um drei Jahre vor, beträgt der dauerhafte Abschlag von der Rente 10,8 Prozent (36 Monate x 0,3 Prozent). Ein weiterer Nachteil: Früher in Rente bedeutet, dass für diese Jahre die Einzahlungen in die Rentenkasse fehlen. Der Versicherte erhält weniger Entgeltpunkte und damit eine niedrigere Altersrente.

Wie beantrage ich die Rente für schwerbehinderte Menschen?

Die Rente für Schwerbehinderung wird nicht automatisch bezahlt, sondern muss bei der Rentenkasse beantragt werden. Doch bevor Sie den Rentenantrag stellen, sollten Sie diese 4 Schritte beachten:

  1. Prüfen Sie, ob beide Voraussetzungen für die Rente vorliegen. Ihre Beitragsjahre können Sie aus der Renteninformation entnehmen.
  2. Stellen Sie Ihre reguläre Altersgrenze fest und checken Sie, ob Sie noch früher in Rente gehen möchten.
  3. Berechnen Sie, welche finanzielle Differenz durch einen vorgezogenen Ruhestand entsteht. Prüfen Sie genau, ob Sie sich die Rentenabschläge auch langfristig leisten können. Hierzu sollten Sie eine Rentenberatung aufsuchen.
  4. Wenn für Sie alle wichtigen Informationen vorliegen, können Sie die vorzeitige Altersrente für Menschen mit Behinderung beantragen.
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Fazit:
Schwerbehinderte Menschen können ohne Rentenabschläge zwei Jahre früher in die Altersrente gehen. Mit Abschlägen ist der Start in den Ruhestand bis zu fünf Jahren früher möglich. Bevor Sie den Antrag auf Rente für Schwerbehinderung stellen, sollten Sie die daraus entstehenden finanziellen Ausfälle prüfen und ob Sie sich die vorgezogene Rente leisten können.
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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Artikel "Rente bei Schwerbehinderung: Voraussetzungen, Abschläge & Tipps" wurde am 04.06.2018 von Robert Aschauer verfasst.

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