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Direktzusage einfach erklärt (Definition)

Rentenlexikon » Direktzusage

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Die Direktzusage ist in Deutschland eine sehr beliebte Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Die Infografik "So funktioniert die betriebliche Altersvorsorge (bAV)" zeigt, welche Möglichkeiten die betriebliche Altersvorsorge bietet:

So funktioniert die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

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Welche Leistung beinhaltet eine Direktzusage?

Die Direktzusage ist eine unmittelbare Zusage des Arbeitgebers. Im Versorgungsfall (Tod, Unfall oder Renten) wird eine festgelegte Versorgungsleistung an den Arbeitgeber bezahlt. Eine Direktzusage regelt somit die Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung.

Die Versorgungsleistung kann aus einer Einmalzahlung oder einer monatlichen Rente bestehen. Die Leistung wird vom Arbeitgeber bei Eintritt des Versorgungsfalles direkt selbst erbracht, deshalb auch die Bezeichnung Direktzusage.

Habe ich einen Anspruch auf eine Direktzusage?

Ein Recht auf eine Direktzusage besteht nicht. Eine Direktzusage ist eine individuelle Zusatzleistung des Arbeitgebers. Häufig kommen nur Führungskräfte in den Genuss dieser Altersvorsorge. Die Regelung kann im Arbeitsvertrag oder in einen zusätzlichen Vertrag vereinbart werden. In vielen Betrieben besteht eine Betriebsvereinbarung oder eine tarifvertragliche Regelung zur Direktzusage.

Ist eine Direktzusage bei einer Insolvenz des Arbeitgebers gefährdet?

Die unverfallbaren Anwartschaften auf eine Zahlung ist auch im Falle einer Insolvenz sicher, da der Arbeitgeber eine Absicherung über einen Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) vornehmen muß.

Welche Vorteile hat eine Direktzusage für den Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber kann Zahlungen zur Direktzusage von der Steuer absetzen. Für zugesagte Versorgungsleistungen müssen Pensionsrückstellungen gebildet werden. Diese wirken gewinnmindernd und reduzieren die Steuerbelastung des Unternehmens. Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber sparen zudem Lohnnebenkosten, da Zahlungen in die Direktzusage aus dem Bruttogehalt erfolgen.

Welche Vorteile hat eine Direktzusage für den Arbeitnehmer?

Der Arbeitnehmer erhält durch eine Direktzusage eine zusätzliche Rente oder Versorgungsleistung. Damit kann er seine Rentenlücke reduzieren oder im Idealfall schließen. Beitragszahlungen des Arbeitnehmers werden aus dem Bruttogehalt bezahlt, was zu einer Steuerersparnis und Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträgen führt.

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Fazit:
Die Direktzusage ist eine interessante Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Sie bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern Vorteile. Jeder Arbeitnehmer, der die Möglichkeit zu einer Direktzusage bekommt, sollte das Angebot prüfen. In der Regel kann er damit seine Versorgungslücke schließen oder verkleinern.
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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Beitrag "Direktzusage" wurde am 26.12.2019 von Robert Aschauer verfasst.

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