Kapitaldeckungsverfahren einfach erklärt (Definition)

Die Rente der aktuellen Ruheständler wird durch Beiträge der aktuellen Erwerbstätigen finanziert. Man spricht dabei vom Umlageverfahren, da die monatlich eingehenden Rentenversicherungsbeiträge direkt als Rente ausbezahlt bzw. umgelegt wird. Was man unter dem Kapitaldeckungsverfahren bzw. Kapitaldeckungsprinzip versteht und alle wichtigen Vor- und Nachteile dieses Systems erfahren Sie in diesem Artikel.
Wie funktioniert das Kapitaldeckungsverfahren?
Das Kapitaldeckungsverfahren verfolgt gegenüber dem Umlageverfahren eine andere Grundidee: Die künftigen Renten bzw. Leistungen werden aus einem vorhandenen Vermögen (Deckungsstock) bezahlt. Der Deckungsstock wird durch planmäßiges Sparen aufgebaut. Denn die künftigen Ruheständler sparen während Ihrer Erwerbstätigkeit monatlich eine bestimmte Summe an, diese wird zum Vermögensaufbau am Kapitalmarkt angelegt und finanziert im Ruhestand die Rentenzahlungen.
Kapitaldeckungsverfahren bei der privaten Altersvorsorge (pAV)
Das Kapitaldeckungsverfahren wird in Deutschland im Rahmen der privaten Altersvorsorge (pAV) bereits angewendet. Ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt nach dem Kapitaldeckungsverfahren ist zum Beispiel das Riester-Sparen. Bei einem Riester-Produkt spart der Vertragsinhaber bei einem privaten Anbieter (Bank, Versicherungsgesellschaft, Investmentgesellschaft etc.) Vermögen an, um später eine regelmäßige Rentenzahlung zu bekommen. Der Staat fördert die regelmäßigen Einzahlungen durch Zulagen bzw. Steuervorteilen. Obwohl der Staat bereits einige Produkte fördert, die nach dem Kapitaldeckungsverfahren arbeiten, besteht bei den staatlichen Systemen immer noch das Umlageverfahren.
Die wesentlichen Unterschiede zwischen diesen Systemen erklärt das Video "Umlageverfahren vs. Kapitaldeckungsverfahren":
Die Vorteile des Kapitaldeckungsverfahrens
Bei Diskussionen zum staatlichen Rentensystem wird immer wieder eine Umstellung auf das Kapitaldeckungsverfahren gefordert. Die Befürworter argumentieren mit folgenden Pluspunkten für dieses Verfahren:
- Individuelles Deckungskapital
Es ist kein "ungerechter" Generationenvertrag notwendig, da jede Generation sein eigenes Deckungskapital aufbaut. Durch das angesparte Deckungskapital sorgt die jeweilige Generation für sich selbst vor und ist nicht auf die nachrückende Generation angewiesen. - Eventuell höhere Erträge und Renditen
Am Kapitalmarkt sind die individuellen Renditechancen wesentlich höher als im Umlageverfahren. Bei Anlagen mit hohen Wert- und Kurssteigerungspotential könnten die Ruheständler von höheren Rentenzahlungen als beim Umlageverfahren profitieren. Oder sie müssten insgesamt weniger einzahlen, um die gleiche Rentenhöhe zu erreichen. So kann zum Beispiel eine ausgewogene Aktien-Fondsanlage (z.B. ein ETF-Fonds auf den MSCI World) über einem langfristigen Anlagezeitraum eine inflationsbereinigte Rendite von über 5 % erwirtschaften. - Keine Abhängigkeit von der Demografie und dem Arbeitsmarkt
Beim Umlageverfahren beeinflusst die Anzahl der aktuellen Beschäftigten und deren monatlichen Rentenversicherungsbeiträge unmittelbar die Finanzierbarkeit der Rente. Beim Kapitaldeckungsverfahren besteht hingegen keine starke Anhängigkeit von diesen Bereichen. - Keine Umverteilung
Der Staat kann jederzeit in das staatliche Rentensystem eingreifen, Kürzungen vornehmen oder Finanzmittel durch Umverteilung für andere Zwecke verwenden. Bei einer reinen privatwirtschaftlichen und kapitalgedeckten Altersvorsorge ist das weniger der Fall.
Die Kritikpunkte am Kapitaldeckungsverfahren:
- Abhängigkeit von der Entwicklung am KapitalmarktAn den Kapitalmärkten können negative Kursentwicklungen und Wertschwankungen zu Verlusten beim Deckungskapital führen. Die Abhängigkeit von den Kapitalmärkten könnte die Rentenzahlung gefährden.
- Kein Inflationsschutz
Eine Währungsreform oder hohe Inflationsraten gefährden den Wert des Deckungskapitals. Beim Umlageverfahren verspricht der Staat die Rentenzahlung und sorgt über Rentenanpassungen für einen Inflationsausgleich. - Keine solidarischen Komponenten
Das Umlageverfahren glänzt durch eine solidarische Komponente. Denn auch Schwache und in Not geratene Bürger erhalten durch gesetzliche Regelungen Leistungen. Die Bereitstellung einer angemessenen Daseinsvorsorge für Hilfsbedürftige könnte bei einem reinem Kapitaldeckungsverfahren entfallen.
Obwohl sich das Umlageverfahren im deutschen Rentensystem bis jetzt bewährt hat, werden immer wieder Diskussionen über einen Systemwechsel zu einem kapitalgedeckten Vorsorgesystem geführt. Die Gründe liegen auf der Hand: Die Entwicklung der Bevölkerungsstruktur (Stichwort: demografische Wandel in Deutschland) verursacht beim jetzigen System größere Finanzierungsprobleme. Denn die Rentenversicherungsbeiträge der erwerbstätigen Bevölkerung reichen immer weniger aus, um die Renten der aktiven Ruheständler zu tragen. Eine Umstellung auf ein Kapitaldeckungsverfahren ist jedoch schwierig und mit zahlreichen Problemen verbunden. Zudem hat auch dieses System Schwächen und nicht nur Vorteile.
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