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Versorgungsausgleich einfach erklärt (Definition)

Rentenlexikon » Versorgungsausgleich

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Alle Arbeitnehmer sichern sich durch ihre Rentenbeiträge eine Rentenanwartschaft. Das deutsche Familienrecht sieht vor, dass bei einer Scheidung, die während der gemeinsamen Ehe erworbenen Rentenanwartschaften unter den Partnern ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich der Rentenansprüche wird als Versorgungsausgleich bezeichnet.

Der Versorgungsausgleich soll verhindern, dass ein Ehepartner bei einer Scheidung in der Rente benachteiligt wird. Das könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn einer der Ehegatten zumindest vorübergehend zu Hause bleibt, um die Kindererziehung zu übernehmen. In dieser Zeit könnte der berufstätige Partner höhere Rentenanwartschaften erwerben, als der die Kinder betreuende.

Wie funktioniert der Versorgungs- bzw. Scheidungsausgleich?

Das Familiengericht wird automatisch tätig und teilt bei einer Scheidung die Rentenanwartschaften auf. Die Ex-Partner müssen keinen Antrag stellen. Es fließt beim Versorgungsaugleich vorerst kein Geld, sondern erst mit dem Renteneintritt wirkt sich der Versorgungsausgleich aus.

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Versorgungsausgleich einfach erklärt (Rente & Scheidung)

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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Beitrag "Versorgungsausgleich" wurde am 13.03.2019 von Robert Aschauer verfasst.

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