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Erbregelung: Vermögensübergang auf die nächste Generation

Ratgeber Rente » Vermögensaufbau, Vermögenssicherung und Vermögensübergang

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Eine Erbregelung für den Vermögensübergang auf die nächste Generation ist wichtig. Ihre Versorgung im Alter hat aber Vorrang und erste Priorität. Wenn am Ende etwas für die nächste Generation übrigbleibt, dann ist das schön, aber in erster Linie dient das Vermögen Ihrer Absicherung und Versorgung.

Sie haben hart gearbeitet, auf Konsum verzichtet und über die Jahre ein Vermögen aufgebaut. Jetzt kommt die Zeit der Ernte. Das Vermögen und die Renteneinnahmen stehen Ihnen zu und Sie sollten diese nutzen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und ohne Reue Ihren Hobbys nachzugehen.

Erbfolge frühzeitig regeln

Ist gibt eine gesetzliche Erbfolge, doch häufig entspricht diese Regelung nicht den letzten Willen der Erblasser. Durch ein Testament kann der Vermögensübergang auf die Erben völlig frei regelt werden. Häufig besteht der Wunsch dabei, den überlebenden Ehegatten bzw. Partner den Lebensabend finanziell zu sichern. Bei allen Überlegungen zum Erbe spielen auch die erbschaftsteuerlichen Freibeträge und die Erbschaftsteuer eine Rolle. Um rechtlich sichere Formulierungen zu treffen, sollten Sie sich fachlich beraten lassen oder beim Notar einen Erbvertrag bzw. ein Testament beauftragen.

Ansprüche der Kinder

Viele Eltern schenken Ihren Kinder zu Lebzeiten Geld und setzen diese auch zu Erben ein. Kinder haben laut Gesetz einen Pflichtteilsanspruch, d.h. einen Anspruch auf ein Erbe. Unabhängig von dieser gesetzlichen Regelung haben Kinder keinen Anspruch auf ein bestimmtes Erbe oder auf eine konkrete Erbsumme.

Die Rechte und Pflichten der Eltern sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten. Dort steht: "Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge)."

Was bedeutet diese Regelung? Mit dem Vermögen des Kindes sind die Spareinlagen der Kinder gemeint. Nicht die Vermögen der Eltern. Eltern müssen dafür sorgen, dass die Kinder eine möglichst gute Kindheit, frei von Sorgen und Leid, erleben. Eltern müssen zudem dem Kind eine solide schulische Ausbildung ermöglichen. Wichtig ist auch, dem Kind die Chance auf eine gute Berufsausbildung zu eröffnen. Gute Eltern sorgen liebevoll für Ihre Kinder und werden alles tun, um es zu einem guten Menschen zu erziehen.

Die Eltern haben aber nicht die Pflicht, Ihren Kindern Vermögen zu vererben oder die Altersversorgung bzw. finanzielle Freiheit der Kinder zu regeln. Das müssen die Kinder im Erwachsenenalter schon selbst auf die Reihe bringen, dafür arbeiten und sparen. Wenn am Ende Vermögen von der Altersvorsorge übrigbleibt, dann werden sich die Kinder sicher darüber freuen. Wenn die Erblasser das frühzeitig und gerecht regeln, besteht eine hohe Chance Erbstreitigkeiten zu vermeiden.

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Fazit:
Die Altersvorsorge hat einen Hauptzweck: Das Vermögen soll im Ruhestand neben der gesetzlichen Rente die Lebenshaltungskosten, die Hobbys und den Pflegebedarf finanzieren. Wenn am Ende etwas vom Altersvorsorgevermögen übrigbleibt, dann sollte durch eine Erbregelung der Vermögensübergang auf die nächste Generation sinnvoll geregelt sein.
Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.
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