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Erbe ausschlagen oder annehmen? Kosten, Fristen & Tipps

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Ein Erbe kann auch negative Folgen haben: Denn im Erbfall gehen nicht nur die Vermögenswerte auf die Erben über, sondern auch Schulden aller Art. Die Erben treten automatisch in die Rechtsposition des Erblassers und haften für Kredite, Steuerschulden, offene Forderungen, Kontoüberziehungen und alle sonstigen Verbindlichkeiten. So schützen Sie sich durch eine Erbausschlagung, wenn bei einem Erbe Schulden drohen.

Erbfolge beim Todesfall

Wenn der Verstorbene keine Nachlassregelung getroffen oder kein Testament hinterlassen hat, dann zählt die gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge und das Recht auf einen Pflichtteil ergibt sich aus dem Verwandtschaftsverhältnis. An erster Stelle stehen die Kinder, dann die Enkel und Urenkel. Sind keine Nachkommen vorhanden, dann treten die Eltern, Geschwister, Neffen oder Nichten an deren Stelle. Ehepartner bzw. der Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft haben ebenso einen Erbanspruch.

Welche Rechtsfolgen hat eine Erbschaft?

Die Erben treten automatisch in die Rechtsposition des Erblassers - mit allen Rechten und Pflichten. Das gesamte Eigentum und alle Vermögenswerte gehen auf die Erben über. Egal, ob es sich um eine Immobilie, eine Forderung, Geld oder sonstige Vermögenswerte handelt. Eine Erbschaft kann Probleme verursachen, wenn finanzielle Nachteile drohen, weil beispielsweise der Verstorbene hohe Schulden angesammelt hat. Dramatisch wird es auch, wenn die Immobilie sanierungsbedürftig ist oder mit hohen Grundschulden belastet wurde, die Konten überzogen sind und beträchtliche Schulden drohen. Dann stellt sich für jeden Erbe die Frage, ob und wie man sich diesen Pflichten entledigen kann.

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Wie kann ich ein Erbe ausschlagen?

Wer ein Erbe nicht antreten will, kann das Erbe ausschlagen. Damit verliert er alle Rechten auf vorhandene Vermögenswerte, muss aber auch für keine Schulden aufkommen. Um das Erbe auszuschlagen, hat jeder Erbe sechs Wochen Zeit und muss bestimmte Regeln beachten.

Eine Erbschaft ausschlagen: Das müssen Sie beachten

Ein Erbe lässt Sie nur innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist von sechs Wochen beim Nachlassgericht ausschlagen. Die Frist verlängert sich auf sechs Monate, wenn der Erblasser im Ausland lebt oder sich das Erbe außerhalb von Deutschland befindet. Der Fristbeginn ist an zwei Voraussetzungen geknüpft: Erstens muss die Erbschaft eingetreten sein. Zweitens muss der Erbe von seiner Erbschaft wissen. Nur wenn fristgerecht bei einem Notar oder beim Nachlassgericht das Erbe ausgeschlagen wurde, kann man Sie sich vor drohenden Schulden schützen. Wenn die Erben nicht innerhalb der Frist handeln, haben Sie das Erbe rechtsverbindlich angetreten. Wenn Sie unsicher sind oder Hilfe benötigen, dann sollten Sie sich bei einen Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen.

Infografik: So können Sie eine Erbschaft ausschlagen

Die Infografik veranschaulicht die gesetzliche Erbfolge, und welche Auswirkungen eine Erbschaft auf die Erben haben kann.

So können Sie eine Erbschaft ausschlagen

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Sie dürfen diese Infografik gerne auf Ihrer Webseite verwenden. Hinweise zur Nutzung unserer Infografiken.

So können Sie klären, ob durch die Erbschaft Schulden drohen

Erben sollten sich immer ein umfassendes Bild vom Nachlass machen, um die Gefahr einer überschuldeten Erbschaft rechtzeitig zu erkennen. Doch so einfach ist es nicht, da die Zeit drängt und selten alle Informationen über die Vermögensverhältnisse vorhanden sind. Die nachfolgende Checkliste kann Ihnen bei der Sichtung der Erbschaft helfen.

Checkliste: Erbe einer Immobilie

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Fazit:
Angehörige wird nach einem Todesfall viel zugemutet: Sie müssen Trauer und Leid verkraften und sich um die Beerdigung und wichtige Angelegenheiten kümmern. Dazu gehört auch, herauszufinden ob bei der Erbschaft eventuell eine Überschuldung vorliegt. Drohen Schulden, können die Erben den Nachlass innerhalb einer Frist von sechs Wochen ohne große Kosten ausschlagen. Erfolgt das nicht, treten die Erben in die Rechtsposition des Verstorbenen. Sie erben alle Vermögenswerte, müssen aber auch für alle Schulden und Verpflichtungen aufkommen.
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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Artikel "Erbe ausschlagen oder annehmen? Kosten, Fristen & Tipps" wurde am 06.06.2018 von Robert Aschauer verfasst.

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