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Doppelbesteuerung von Renten unzulässig? (Bundesfinanzhof-Urteil)

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Der Bundesfinanzhof hat ein Urteil mit weitreichenden Folgen für künftige Rentner gefällt: Eine Doppelbesteuerung der Rente ist unzulässig. Um was es geht, ob Sie betroffen sind und auf was Sie achten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Warum hat der Bundesfinanzhof ein Urteil gefällt?

Ein ehemals selbständiger Steuerberater hat eine Klage eingereicht, da er eine Altersrente bezieht und diese versteuert, aber die Beiträge zur Rente überwiegend aus eigenem Einkommen bezahlt hat und diese Beiträge nur zum Teil steuerlich absetzen konnte. Daher kommt es aus seiner Sicht in der Summe zu einer Doppelbesteuerung der Rente. Die Klage wurde in diesem Fall abgewiesen, aber das oberste deutsche Finanzgericht hat in dem Urteil mit weitreichenden Folgen unzweifelhaft festgestellt, dass eine Doppelbesteuerung der Rente unzulässig ist.

Warum sind Renten von der doppelten Besteuerung bedroht?

Bei Rentnern kann es sehr häufig zu einer Doppelbesteuerung der Rente kommen. Schuld daran ist die seit 2005 gültige Steuerregel bei der Rente. Denn seit 2005 wird die Steuer auf die Rente bis 2040 schrittweise angehoben. Für jede Rentnergeneration bleibt durch diese Regelung weniger von der Rentenzahlung steuerfrei. So waren 2005 bei der Einführung dieses Systems noch 50 Prozent der Rente steuerfrei. Wer dagegen 2021 in Rente geht, muss bereits 81 Prozent der Rente versteuern und erhält nur noch einen steuerfreien Betrag von 19 Prozent. Die Neurentner ab 2040 müssen die Rente vollständig versteuern. Diese Regelung kann bei vielen künftigen Rentnern in der Summe zu einer Doppelbesteuerung führen.

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Wann entsteht eine Doppelbesteuerung der Rente?

Ob eine Doppelbesteuerung vorliegt oder nicht, ist schwierig zu ermitteln. Der einzelne Rentenversicherte kann den Nachweis nicht ohne Weiteres erbringen. Die Berechnung ist zu komplex und selbst für steuerliche Berater eine Herausforderung. Deshalb will das Bundesfinanzministerium im Rahmen einer Reform der Einkommensteuer die Besteuerung der Renten modifizieren.

Grundsätzlich kann man sagen, Renten werden dann doppelt besteuert, wenn die Summe der Rentenbeitragszahlungen aus versteuerten Einkommen höher ist, als die Summe der steuerfreien Rentenzahlungen. Wobei die Rentenzahlungen anhand der statistischen Lebenserwartung berechnet werden.

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Fazit:
Die aktuell gültigen Steuerreglungen können sehr häufig zu einer doppelten Besteuerung der Rente führen. Die obersten deutschen Finanzrichter haben in einem Urteil jedoch unmissverständlich festgestellt, dass Renten nicht doppelt besteuert werden dürfen. Durch das System der nachgelagerten Besteuerung kann es häufig vorkommen, dass die Summe der steuerfreien Renteneinnahmen geringer ausfällt als die Summe aller Rentenbeitragszahlungen aus versteuertem Einkommen. Der einzelne Rentner bzw. der Steuerlaie kann einen Nachweis der Doppelbesteuerung nicht erbringen, deshalb will das Bundesfinanzministerium eine Reform der Rentenbesteuerung überprüfen. Wer eine Doppelbesteuerung bei seiner Rente befürchtet, soll sämtliche Steuerbescheide und Unterlagen zum Rentenversicherungsverlauf aufbewahren.
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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Artikel "Doppelbesteuerung von Renten unzulässig? (Bundesfinanzhof-Urteil)" wurde am 09.07.2021 von Robert Aschauer verfasst.

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