Grundsicherung einfach erklärt (Definition)
Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung, die jeder Bürger beanspruchen kann. Nach dem Sozialgesetzbuch besteht ein Rechtsanspruch auf Grundsicherung bei finanzielle Not. Die finanzielle Hilfe wird gewährt, wenn die Einkünfte oder das vorhandene Vermögen nicht ausreichen, um die angemessenen Kosten für den Lebensunterhalt und die laufenden Wohnungskosten zu tragen.
Wer kann Grundsicherung beantragen?
Die Grundsicherung im Alter kann ab dem vollendetem 65. Lebensjahr beansprucht werden. Bei einer dauerhaften Erwerbsminderung kann der Antrag bereits ab dem 18. Lebensjahr genehmigt werden. Die Grundsicherung endet mit dem 67. Lebensjahr (Bezug der Altersrente).
Die Grundsicherung ist eine bedarfsorientierte Leistung
Die finanzielle Hilfe wird für jeden Antragsteller individuell ermittelt. Bei der Berechnung der Grundsicherung wird der monatliche Finanzbedarf des Hilfsbedürftigen seinem Einkommen und Vermögen gegenübergestellt. Ergibt die Berechnung, dass das Geld nicht zur Bestreitung der angemessenen Kosten (Lebensmittel, Miete, Strom etc.) reicht, kann die Grundsicherung die Differenz ausgleichen.
Welches Einkommen und welches Vermögen wird berücksichtigt?
Zum monatlichen Einkommen zählen zum Beispiel Renten, Arbeitslohn, Mieteinnahmen und Unterhaltszahlungen. Zum Vermögen zählen alle Geldanlagen (z.B. Sparguthaben, Bargeld, Lebensversicherungen) und Wertsachen (Immobilien, Auto etc.). Des Weiteren werden die Einkommen und Vermögen des Ehepartner oder Lebenspartner herangezogen.
Wo wird der Antrag auf Grundsicherung gestellt?
Für die Ermittlung der Höhe und der Berechtigung ist das örtliche Sozialamt zuständig. Dort erhalten Anspruchsberechtigte persönliche Hilfe und können sich beraten lassen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützen auch bei der Antragstellung.
Welche Unterlagen werden für den Antrag auf Grundsicherung benötigt?
Die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter im Sozialamt benötigen für die Erstberatung folgende Unterlagen:
- Wohnungskosten (Mietvertrag, Stromabrechnungen etc.)
- Rentenbescheid
- Aktuelle Lohn-/Gehaltsabrechnungen
- Nachweis zur Kranken-/Pflegegeld
- Kindergeldbescheid
- Aktuelle Nachweise zu bestehenden Vermögen
- Legitimationspapiere (Pass / Personalausweis)
Das Amt ermittelt im ersten Schritt ihren individuellen Bedarf (Was brauchen Sie? Was sind angemessene Kosten?) Im zweiten Schritt wird ihre Einkommen- und Vermögenssituation (Wie viel Geld haben Sie zur Verfügung?) geprüft. Wenn Sie Anspruch auf Grundsicherung besitzen, erhalten Sie einen Bescheid. In dem Bescheid steht, welche Zahlung Sie erhalten und wie der Betrag errechnet wurde.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung des Staates. Sie wird Hilfsbedürftigen dann gewährt, wenn diesen das Geld oder das Vermögen fehlt, um die Kosten für einen angemessenen Lebensunterhalt zu tragen. Anträge auf Grundsicherung sind beim zuständigen Sozialamt zu stellen. Das Amt prüft den Anspruch auf Grundsicherung und ermittelt die Höhe der Leistung.