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Rentenartfaktor einfach erklärt (Definition)

Rentenlexikon » Rentenartfaktor

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Der Rentenartfaktor ist ein Bestandteil der Rentenformel. Mit der Rentenformel berechnet die Deutsche Rentenversicherung für ihre Mitglieder den jeweiligen Rentenanspruch in Euro.

Die Rentenformel lautet:

Rentenzahlung = Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert x Zugangsfaktor

Der Rentenartfaktor bestimmt dabei die Rentenart. Er drückt aus, ob es sich beispielsweise um eine Alters-, Erwerbsminderungs-, Witwen- oder Waisenrente handelt. Der Faktor ist wie folgt festgelegt:

So funktioniert die Rentenformel

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Die Entgeltpunkte werden durch die Dauer der Mitgliedschaft und durch die Einkommenshöhe bestimmt. Bezieht beispielsweise ein Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung in einem Jahr ein Einkommen in der Höhe des Durchschnittseinkommens, wird ihm ein Entgeltpunkt auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben. Verdient er die Hälfte, reduziert sich die Gutschrift auf 0,5 Entgeltpunkte.

Der Rentenwert ist ein von der Bundesregierung festgelegter Geldbetrag in Euro.

Der Zugangsfaktor drückt aus, ob das gesetzlich festgelegte Rentenalter bei Rentenbeginn erreicht ist. In diesem Fall liegt der Faktor bei 1,00.

Mehr zum Thema "Rentenartfaktor":
Rentenformel: Rentenanspruch und Entgeltpunkte berechnen

Weitere Definitionen aus dem Rentenlexikon:
Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Beitrag "Rentenartfaktor" wurde am 28.02.2019 von Robert Aschauer verfasst.

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