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Umlageverfahren einfach erklärt (Definition)

Rentenlexikon » Umlageverfahren

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Die deutsche Rente ist nach dem Umlageverfahren organisiert. Der Begriff Umlageverfahren drückt aus, wie die Deutsche Rentenversicherung die laufenden Rentenzahlungen finanziert.

Die Einnahmen aus eingehenden Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber sowie Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt, werden für die laufenden Rentenzahlungen verwendet. Das ist notwendig, da die gesetzliche Rentenversicherung keinen Kapitalstock besitzt, sondern die Renten allein durch die Umlage der Einnahmen finanziert.

Das Problem: Durch den demografischen Wandel (Stichwort: immer mehr Alte und immer weniger Junge) kommt das Umlageverfahren immer mehr in Schieflage. Der Ausgleich erfolgt bisher durch Steuergelder über Zuschüsse der Bundesregierung und über Rentenreformen.

Umlageverfahren vs. Kapitaldeckungsverfahren

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Mehr zum Thema "Umlageverfahren":
Umlageverfahren vs. Kapitaldeckungsverfahren (Pro & Contra)

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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Beitrag "Umlageverfahren" wurde am 28.02.2019 von Robert Aschauer verfasst.

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