Die neue Riester-Rente ab 2018
Infografik: "Die neue Riester-Rente ab 2018"
Die Riester-Förderung wurde ab 2018 aufgestockt. Die Infografik zeigt welche Förderung ab 2018 möglich ist. Die volle Förderung erhalten Riester-Berechtigte, wenn mindestens 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens in einen Riester-Vertrag einbezahlt werden. Gefördert werden höchstens 2.100 Euro pro Jahr. Je nach Spar- und Anlagetyp, kann ein Riester-Sparer unter folgenden Vertragsarten wählen:
- Riester-Rentenversicherung in klassischer Form
- Riester-Rentenversicherung fondsgebunden
- Riester-Fondssparplan
- Riester-Banksparplan
- Wohn-Riester (Riester-Bausparvertrag / Riester-Darlehen)
Die staatliche Förderung besteht aus einer jährlichen Zulage oder/und Steuerersparnis. Bei der aktuellen Förderung von 154 Euro pro Person erfolgt eine Aufstockung auf 175 Euro. 300 Euro Zulage wird pro Kind gewährt. Für bis Ende 2007 geborene Kinder gibt es 185 Euro Förderung. Die Einzahlungen und Zulagen können bis zu einem Betrag von 2.100 Euro als Sonderausgaben in der Steuer abgesetzt werden. Der Steuervorteil ist abhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz. Nur der Anteil des Steuervorteils, der nach Abzug aller Zulagen übrig bleibt, wird ausbezahlt.
- So funktioniert die Rentenformel
- Früher in Rente: Was die vorzeitige Rente kostet!
- 9/10-Regelung der Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
- Grundrente 2019: Was sich ändert und wer davon profitiert
- Einlagensicherung