Rentenbeginn für die Jahrgänge 1958 & 1959 (mit Beispiel)

Die letzte Rentenreform (Rente mit 67) hatte auch Auswirkungen auf den Rentenbeginn der geburtenstarken Jahrgänge 1958 und 1959. Wir zeigen Ihnen, wann diese Geburtsjahrgänge regulär in Rente gehen können. Sie erfahren auch, ob es eine Möglichkeit gibt, vor dem regulären Renteneintrittsalter den Job an den Nagel zu hängen. Zudem zeigen wir Ihnen, welche Rentenoptionen den Geburtsjahrgängen 1958 und 1959 zur Verfügung stehen.
Renteneintrittsalter: Wann kann ich frühestens in Rente gehen?
Grundsätzlich steht die Altersrente allen Versicherten der Deutschen Rentenkasse ab dem regulären Renteneintrittsalter zur Verfügung. Die nachfolgende Tabelle zeigt, ab wann die Altersrente ohne Abschläge für die jeweiligen Geburtsjahrgänge möglich ist.
Jahrgang | Alter (Geburtstag + Monate) |
---|---|
1955 | 65 Jahre und 9 Monate |
1956 | 65 Jahre und 10 Monate |
1957 | 65 Jahre und 11 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre und 2 Monate |
1960 | 66 Jahre und 4 Monate |
1961 | 66 Jahre und 6 Monate |
1962 | 66 Jahre und 8 Monate |
1963 | 66 Jahre und 10 Monate |
ab 1964 | 67 Jahre |
Die Geburtsjahrgänge vor 1964 müssen nicht bis zum 67 Lebensjahr warten, um ohne Abschläge früher die Altersrente zu beziehen. So können beispielsweise die Geburtsjahrgänge 1958 mit 66 Jahre und die Geburtsjahrgänge 1959 mit 66 Jahre und 2 Monate in die reguläre Altersrente ohne Abschläge gehen. Für die nachfolgenden Geburtsjahrgänge steigt pro Jahrgang das Renteneintrittsalter um 2 Monate an. Alle Beitragszahler die ab dem 1. Januar 1964 geboren wurden, können erst mit Vollendung des 67. Lebensjahres in Rente gehen. Keine Regel ohne Ausnahmen, denn besonders langjährig Versicherte dürfen die Altersrente ohne Abschläge früher genießen.
Wann kann ich früher abschlagsfrei in Rente gehen?
Wie bereits dargelegt, wird die Altersrente zum regulären Renteneintrittsalter bezahlt. Wer früher den Job an den Nagel hängt, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Versicherte die mindestens 35 Beitragsjahre (= langjährig Versicherte) nachweisen können, können sich bereits mit 63 Jahren in die Altersrente verabschieden. Allerdings wird dann ein Abzug von 0,3 Prozent für jeden Monat vorgezogene Rente berechnet. Wählt ein langjährig Versicherter die Rente beispielsweise mit 63 Jahren statt mit 67 Jahren, beträgt der Abzug 14,4 Prozent (4 Jahre = 48 Monate x 0,3 Prozent).
Arbeitnehmer mit 45 Versicherungsjahren (= besonders langjährig Versicherte) können ohne Abschläge 2 Jahre früher in Rente gehen. Wann diese sogenannte abschlagsfreie Rente ab 63 für die besonders langjährig Versicherten möglich ist, zeigt die folgende Tabelle:
Jahrgang | Renteneintrittsalter für Rente ohne Abschläge |
---|---|
1957 | 63 Jahre und 10 Monate |
1958 | 64 Jahre |
1959 | 64 Jahre und 2 Monate |
1960 | 64 Jahre und 4 Monate |
1961 | 64 Jahre und 6 Monate |
1962 | 64 Jahre und 8 Monate |
1963 | 64 Jahre und 10 Monate |
ab 1964 | 65 Jahre |
Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung können zum regulären Renteneintrittsalter in Rente gehen. Eine Frührente ist möglich, wenn der Versicherte bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Grundsätzlich wird für jeden Monat Frührente ein Rentenabschlag von 0,3 Prozent berechnet. Lediglich besonders langjährig Versicherte können vor dem regulären Renteneintrittsalter die Altersrente ohne Rentenabschläge genießen.
