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Widerspruch gegen den Rentenbescheid (inkl. Checkliste)

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Immer wieder führen Fehler und falsche Entscheidungen der Deutschen Rentenversicherung zu einer inkorrekten Rentenzahlung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie ihren Rentenbescheid prüfen und Fehler sicher aufspüren können. Mit unserer Checkliste können Sie sehr einfach prüfen, ob ihre Rente richtig berechnet wurde oder Sie einen Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegen sollten.

Kurz erklärt: Was ist der Rentenbescheid?

Die Deutsche Rentenversicherung informiert ihre Mitglieder ab dem 27. Lebensjahr jährlich über die aktuelle Entwicklung ihrer Rentenansprüche. Dieses Schreiben wird als Renteninformation bezeichnet.

Der Rentenbescheid wird kurz vor dem Eintritt in die Rente erstellt und ist die offizielle Auskunft darüber, welche Rente Sie erhalten werden. Leider kommen im Rentenbescheid immer wieder Fehler vor oder die Rentenversicherung hat falsche Entscheidungen getroffen. Sie sollten auf jeden Fall den Bescheid prüfen und bei Bedarf Widerspruch einlegen, damit Sie kein Geld verschenken.

So prüfen Sie den Rentenbescheid?

Die nachfolgende Checkliste zeigt Ihnen, welche Punkte Sie beim vorliegenden Rentenbescheid bevorzugt prüfen sollten.

Reicht die Rente im Alter? Jetzt prüfen:

Checklisten Rentenbescheid

Allgemeine Angaben:
Sind die Namensangaben und die Anschrift richtig?
Wurde die richtige Rentenart (Altersrente, Hinterbliebenenrente oder Erwerbsminderungsrente) angegeben?
Wurde die richtige Krankenversicherung genannt?
Angaben zur Rentenberechnung:
Beginn der Rente (Zahlungsdatum)
Wurde die richtige Rentenhöhe (Brutto/Netto) ausgewiesen?
Wurde die Rentenhöhe nach der Rentenformel richtig berechnet?
Versicherungsverlauf / Rentenberechnung:
Falls Sie Kinder haben: Sind die Kindererziehungszeiten vermerkt?
Wurden eventuelle Nachzahlungen berücksichtigt?
Wurden alle Beitragszeiten/Beitragsjahre erfasst?
Entsprechen die aufgelisteten Beiträge den tatsächlichen Zahlungen?
Sind alle freiwilligen Beitragszahlungen berücksichtigt?
Wurden Pflegezeiten, Lehr-/Ausbildungszeiten etc. korrekt aufgeführt?
Wurden Anrechnungszeiten (Studium, Rehabilitationsmaßnahmen etc. ) berücksichtigt?
Wurden die Ansprüche aus einer Scheidung (Versorgungsausgleich) berücksichtigt?

Die obige Aufzählung kann nur die wichtigsten Prüfungsinhalte aufzeigen. Ein Rentenbescheid enthält sehr viele individuelle Leistungsdaten. Sie sollten deshalb die Prüfung zusammen mit einer Beratungsstelle oder einem Fachanwalt durchführen.

Wie widerspreche ich einem Rentenbescheid?

Haben Sie in ihrem Rentenbescheid einen Fehler entdeckt oder sind Sie mit dem Rentenbescheid nicht einverstanden, dann können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Widerspruch einreichen. Dazu haben Sie einen Monat Zeit.

Ein Widerspruch geht ganz einfach:
Sie geben in einem Schreiben ihre Versicherungsnummer und die Begründung des Widerspruchs an. Für den Widerspruch benötigen Sie keinen Anwalt und es fallen keine Kosten an. Sie sollten jedoch bei Bedarf Unterlagen (z.B. Unterlagen zu Fehlern beim Versicherungsverlauf) mit einreichen. Der Widerspruchsausschuss der Rentenversicherung prüft den Widerspruch und teilt ihnen schriftlich das Ergebnis mit.

Wenn Sie das Ergebnis nicht akzeptieren wollen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht eine Klage einreichen. Bevor Sie eine Klage erheben, sollten Sie sich jedoch von einem Fachanwalt über Ihre Möglichkeiten und Rechte beraten lassen.

Video: Wie prüfe ich meinen Rentenbescheid?

Das Video zeigt ihnen, wie Sie ihren Rentenbescheid prüfen und Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegen können.

Reicht die Rente im Alter? Jetzt prüfen:
Fazit:
Ein Rentenbescheid kann Fehler enthalten und sollte deshalb überprüft werden. Liegt tatsächlich ein Fehler vor, besteht die Möglichkeit, gegen den Rentenbescheid innerhalb eines Monats einen Widerspruch einzureichen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Einspruch und teilt das Ergebnis mit. Sollte der Versicherte mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein, besteht die Möglichkeit eine Klage beim Sozialgericht zu erheben.
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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Artikel "Widerspruch gegen den Rentenbescheid (inkl. Checkliste)" wurde am 01.04.2019 von Robert Aschauer verfasst.

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