Rente für besonders langjährig Versicherte (Beitragsjahre & Regeln)
Besonders langjährig Versicherte können ohne Kürzung früher in Rente gehen. Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung sollen mit dieser Regel dafür belohnt werden, dass sie während ihres Arbeitslebens lange in die Rentenkasse einbezahlt haben.
Zu den "besonders langjährig Versicherten" zählt, wer 45 Jahre Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung vorweisen kann. Als Pflichtbeiträgen werden folgende Leistungen angerechnet:
- Rentenversicherungsbeiträge als Versicherter
- Freiwillige Beiträge
- Kindererziehungszeiten bis zum 10 Lebensjahr des Kindes
- Freiwillige Pflege anderer
- Wehr- und Zivildienst
- Kranken- und Verletzungsgeld
- Übergangsgeld
- Arbeitslosengeld (Entgeldersatzleistungen)
- Ersatzzeiten
Zeiten der Schulausbildung, Arbeitlosenhilfe/ALG II und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich zählen nicht zu den Versicherungsjahren.
Rente mit 63 ohne Abschläge bei 45 Versicherungsjahren
Die Rente mit 63 ohne Abschläge wurde für die besonders langjährig Versicherten eingeführt, war aber nur für die Versicherten weniger Jahrgänge möglich. Denn für die Geburtsjahre 1955 bis 1963 steigt das Rentenbezugsjahr ohne Abschläge in Zwei-Monats-Schritten an, auch wenn diese Geburtsjahrgänge 45 Versicherungsjahre nachweisen können. Alle Geburtsjahrgänge, die 1964 oder später geboren sind, können deshalb nicht mehr mit 63 ohne Abschläge in Rente gehen.
Wie hoch ist die Rentenkürzung bei der Frührente?
Besonders langjährig Versicherte können die Rente mit 63 beantragen, alle Geburtsjahrgänge ab 1955 müssen für jeden vorgezogenen Monat 0,3 Pro-zent weniger Rente hinnehmen.
Wir haben eine Tabelle erstellt, die zeigt, wann besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge in Rente gehen können: Zur Tabelle
Die Rente mit 63 ohne Abschläge ist für die meisten besonders langjährig Versicherten nicht möglich. Denn das Alter für die Rente ohne Abschläge steigt in Zwei-Monats-Schritten bis zum Geburtsjahr 1964 an. Alle Geburtsjahrgänge ab 1964 können erst mit 65 Jahren ohne Abschläge frühzeitig aus dem Job aussteigen, auch wenn sie zu den besonders langjährig Versicherten zählen. Wer früher zu Arbeiten aufhören will, muss pro Monat vorgezogenen Ruhestand eine dauerhafte Kürzung von 0,3 Prozent hinnehmen.