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Wie sind Zinsen, Dividenden und Kursgewinn zu versteuern?

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Seit der Einführung der Abgeltungssteuer im Kalenderjahr 2009 werden von Zinsen, Dividenden und Kursgewinne von Aktien 25 Prozent Abgeltungssteuer an das Finanzamt abgeführt. Viele Verbraucher verschenken Geld, wenn Sie bei der Steuererklärung nicht die Anlage KAP und SO ausfüllen.

Die Regelung seit dem Kalenderjahr 2009

Seit dem 01. Januar 2009 müssen Verbraucher in Deutschland auf steuerpflichtige Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden und Kursgewinn) eine pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent bezahlen. Mit den 5,5 Prozent Solidaritätzuschlag auf die Abgeltungssteuer (5,5 % von 25 % = 1,375 %) steigt der Prozentsatz auf 26,375 Prozent. Kommt dann noch die Kirchensteuer (z. B. 8 % in Bayern) hinzu, dann liegt die Steuerbelastung bei 27,9 Prozent. Die Kirchensteuer liegt je nach Bundesland zwischen 8 oder 9 Prozent.

Sparerpauschbetrag

Ein Sparerpauschbetrag (Singel 801 Euro / zusammen veranlagte Ehepaare 1.602 Euro) führt dazu, dass Steuern nicht gleich ab dem ersten Euro fällig werden. Denn bis zu dem Sparerpauschbetrag sind die steuerpflichtige Kapitaleinkünfte steuerfrei. Werden zum Beispiel von einem Singel 30.000 Euro für 2,5 Prozent angelegt, dann sind die 750 Euro Zinsen steuerfrei. Bei einem Anlagebtrag von 40.000 Euro werden 1.000 Euro Zinsen ausbezahlt. Für die 199 Euro oberhalb des Freibetrages von 801 Euro wird die Steuer berechnet. Mit der Kirchsteuer sind das eventuell 27,9 Prozent oder 55,52 Euro.

Geld zurück bei der Steuererklärung

Die Banken führen die Steuer an das Finanzamt direkt ab, sobald die Zinszahlung fällig ist. Am Jahresende wird über die Zahlungen an das Finanzamt eine Jahressteuerbescheinigung ausgestellt. Die automatisierte Steuerabführung kann nur durch einen Freistellungsauftrag verhindert werden. Liegt der individuelle Steuersatz des Anlegers unter dem Abgeltungssteuersatz, kann er über die Steuererklärung die Differenz (Günstigerprüpfung) erstattet bekommen. Verbraucher verschenken Geld, wenn Sie in diesem Fall bei der Steuererklärung nicht die Anlage KAP ausfüllen.

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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Artikel "Wie sind Zinsen, Dividenden und Kursgewinn zu versteuern?" wurde am 27.05.2013 von Robert Aschauer verfasst.

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