Freiwillige Rentenbeiträge in die Rentenkasse
Die Deutsche Rentenkasse bietet Möglichkeiten mit freiwilligen Beiträgen die eigene Rente aufzustocken. Ich zeige Ihnen, wann es sich lohnt und in welchen Fällen Sie lieber darauf verzichten sollten.
Wer kann freiwillige Beiträge in die Rentenkasse einzahlen?
In die gesetzliche Rentenkasse können Personen freiwillige Einzahlungen vornehmen, auch wenn Sie in der gesetzlichen Rentenkasse nicht pflichtversichert sind. Hierunter fallen zum Beispiel Selbständige, Hausfrauen/-männer bzw. Personen im vorzeitigen Ruhestand. Aber auch Pflichtversicherte, konkret Arbeitnehmer ab 50 mit 35 Versicherungsjahren, können mit freiwilligen Beiträgen ihre Rente aufstocken.
Die Vorteile von freiwilligen Beiträgen: Eine höhere Altersrente und ein Steuerspareffekt.
Welche Rendite wirft die staatliche Rente ab?
Lohnen sich die Einzahlungen in ein Rentensystem überhaupt? Die Rendite hängt bei der Rentenkasse, wie auch bei sonstigen Rentensystemen, wesentlich davon ab, wie lange man lebt und somit Rentenzahlungen bezieht.
Für Menschen, die wegen einer Vorerkrankung mit keinem langen Leben rechnen, könnten die Einzahlungen in die Rentenkasse weniger sinnvoll sein. Es gibt auch noch weitere Gründe - doch dazu später mehr.
Warum die staatliche Rente und nicht eine private Rentenversicherung?
Eine garantierte Zusatzrente könnten Sie auch mit einer privaten Rentenversicherung erzielen. Doch leider ist es häufig so, dass die Rentenzahlungen von privaten Rentenversicherungen gegenüber der staatlichen Rente niedriger ausfallen. Um eine sichere Entscheidungsgrundlage zu besitzen, sollten Sie immer einen Vergleich vornehmen.
Ein Vergleich ist nicht ganz einfach, weil die private und gesetzliche Rente unterschiedlich besteuert werden.
Steuereffekt bei der Rentenkasse
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung winken teilweise große Steuererleichterungen im Einzahlungsjahr, falls Sie bei den Altersvorsorgeaufwendungen noch nicht die Höchstgrenzen ausgenutzt haben. Die Altersrente wird im Ruhestand besteuert und mit Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-/Pflegeversicherung) belastet.
Steuereffekt bei der Privatrente
Bei der klassichen Privat-Rente wirken sich die Einzahlungen nicht auf die Steuer aus. Die Steuerbelastungen auf die Auszahlungen sind gering und für pflichtversicherte Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung fallen keine Sozialbeiträge an.
Ein besonderer Tipp: Wenn Sie nicht in der gesetzlichen Rentenkasse versichert sind, aber Kinder haben, bekommen Sie ohne Beiträge von der Rentenkasse Kindererziehungszeiten (= Beitragszeiten) geschenkt. Einen Altersrentenanspruch haben Sie bereits bei einem Nachweis von 5 Beitragsjahren. Wenn Sie für die fehlenden Jahre Beiträge einzahlen, sichern Sie sich ein gesetzliche Rente. Diese Vorgehensweise lohnt sich auch, wenn Sie nur kurz berufstätig waren und die 5 Jahre noch nicht erreicht haben.
Freiwillige Beiträge in die Rentenkasse: Bitte in diesen 5 Fällen nicht!
Der Aufbau einer sinnvollen Altersvorsorge ist immer eine Einzelfallentscheidung und hängt im Detail von der betroffenen Person und seiner finanziellen Situation ab. Pauschal kann man jedoch sagen, dass freiwillige Einzahlungen in den folgenden fünf Fällen zu überdenken sind:
- Sie möchten bei Bedarf oder im Notfall auf das angesparte Kapital zugreifen können.
- Für Sie ist es wichtig, dass Sie im Ruhestand ihre Altersvorsorge auflösen und über das Kapital verfügen können.
- Sie wünschen sich mit ihrer Altersvorsorge auch andere Personen wie Lebenspartner und Kinder abzusichern.
- Bei einem frühzeitigen Tod wollen Sie das Kapital gezielt vererben.
- Wegen Vorerkrankungen rechnen Sie mit keinem langen Leben.
Checkliste: Freiwillige Beiträge
Sie möchten Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse vornehmen, dann hilft Ihnen diese Checkliste:
- Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung
- Antrag stellen (Antragsformular im Internet)
- Einzahlung durchführen
- Beiträge in der Steuererklärung absetzen (Altersvorsorgeaufwendungen)
Freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung können sinnvoll sein und bieten häufig bessere Leistungen als eine klassische Privatrente. Ein 1:1 Vergleich ist schwierig, da die Beiträge unterschiedlichen Steuer- und Sozialversicherungsregeln unterworfen sind. Bevor Sie sich jedoch für die Rentenkasse entscheiden, sollten Sie Vergleichsangebote privater Anbieter einholen und über eine eigene Lösung mit einen ETF-Aktienfonds nachdenken. Gerade im Hinblick auf die Flexibiliät und Rendite, kann diese Lösung eine gute Alternative sein. Auf jeden Fall sollten Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger und/oder einen unabhängigen Finanzexperten beraten lassen.