Das neue Rentenpaket: Mehr Leistungen und einige Entlastungen
Infografik: "Das neue Rentenpaket: Mehr Leistungen und einige Entlastungen"
Die Bundesregierung hat die Beschlüsse zur neuen Rentenreform verabschiedet. Die Rentenreform verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele. Das erste Ziel: Stabilisierung des Rentenniveau. Eine Haltelinie soll dafür sorgen, dass das derzeitige Rentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 stabil gehalten wird. Das Rentenniveau drückt das Verhältnis einer Standardrente zum Durchschnittseinkommen aller Erwerbstätigen aus. Es soll sicherstellen, dass sich die Renten analog zur Lohn- und Gehaltsentwicklung bewegen. Steigen die Einkommen, so sollen sich im gleichen Verhältnis die Renten entwickeln. Ein zweites Ziel besteht darin, dass der aktuelle Beitrag zur Rentenversicherung von 18,6 Prozent bis zum Jahr 2025 nicht über 20 Prozent ansteigt. Die Reform bringt aber auch konkrete Verbesserungen mit sich. Die Mütterrente wird verbessert, erziehende Mütter oder auch Väter erhalten für jedes vor 1992 geborene Kind einen halben Rentenpunkt auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben. Zudem profitieren die Geringverdiener. Wer künftig zwischen 450 und 1.300 Euro verdient, muss geringe Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen. Die Rentenberechnung erfolgt aber aus dem tatsächlichen Einkommen. Dadurch verbessert sich die Rente. Wer Erwerbsminderungsrente bekommt wird bei der Rentenberechnung so gestellt, als hätten er bis zum aktuellen Renteneintrittsalter gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt.
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