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Rentenanspruch: Diese beitragsfreien Zeiten zählen

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Bei der Berechnung der Rentenhöhe zählt jede Einzahlung auf das persönliche Rentenkonto. Das fängt beim Berufsstart in jungen Jahren an und endet mit der letzten Beitragszahlung kurz vor Rentenbeginn. Doch nicht nur die Beitragsjahre sind wichtig, sondern auch die beitragsfreien Versicherungsjahre.

Beitragsfreie Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

Die beitragsfreien Zeiten sind auch deshalb so wichtig, da für viele Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nämlich eine Mindestversicherungszeit gilt. Es geht dabei nicht nur um die Altersrente, sondern auch um die Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente. Die beitragsfreien Zeiten gliedern sich in folgende Gruppen:

Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

Hierzu zählen bestimmte Krankheitszeiten, Rehabilitationsmaßnahme, Mutterschutzfristen, Arbeitslosigkeit, Zeiten der Ausbildungssuche, Zeiten der Schulausbildung und noch einiges mehr. Der Rentenversicherungsträger kann darüber Auskunft geben, welche Zeiten tatsächlich angerechnet werden.

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Ersatzzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

Ersatzzeiten sind sehr selten und wurden in der Vergangenheit für militärische Dienste bzw. politische Verfolgte bis Ende 1991 angerechnet.

Zurechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

Zurechnungszeiten gelten für Hinterbliebene bei einem Todesfall, aber auch für erwerbsgeminderte Versicherte.

Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Rentenhöhe wird sehr stark von den Beitragszeiten, also die Jahre in denen Sie als Arbeitnehmer oder selbständiger Pflichtversicherter aus dem Einkommen Beiträge in die Rentenkasse bezahlt haben, bestimmt. Dazu zählen folgende Zeiten:

Prüfen Sie das Rentenkonto

Es kommt immer wieder vor, dass auf dem Rentenkonto falsche Beträge verbucht wurden oder die Beitragszeiten und beitragsfreien Zeiten nicht oder fehlerhaft erfasst wurden. Deshalb sollten Sie möglichst frühzeitig vor Rentenbeginn Ihr Rentenkonto checken und bestehende Unklarheiten oder Fehler beseitigen. Nutzen Sie bei der Gelegenheit auch die Möglichkeit, sich über die bestehenden Rentenansprüche und späteren Rentenbezüge zu informieren. Sollte erkennbar sein, dass die Rente im Alter nicht ausreichen wird, sollten Sie sich Gedanken zu einer sinnvollen Altersvorsorge machen.

Erst prüfen, dann überlegen und vorsorgen

Wie Sie bei der Rente aus eigener Kraft gegensteuern können, zeigt Ihnen unsere kostenfreie und unverbindliche Rentenberechnung. Ohne private Vorsorge wird es bei den meisten Menschen nicht gehen. Doch bei der Wahl der Vorsorge ist Sorgfalt geboten. Unser Tipp: Erst den aktuellen Status und die Rentenansprüche prüfen, dann überlegen und sinnvoll vorsorgen.

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Fazit:
Die Beitragshöhe und die Gesamtzahlen in das Rentenkonto sind bedeutsam für Ihre Rente, doch auch beitragsfreie Zeiten spielen bei der Rentenhöhe und beim Rentenanspruch eine Rolle. Die beitragsfreien Zeiten gliedern sich in Anrechnungs-, Berücksichtigungs- und Ersatzzeiten. Prüfen Sie frühzeitig vor Rentenbeginn Ihr Beitragskonto und ob alle Zeiten aufgeführt sind. Denn es gibt Mindestversicherungszeiten, um überhaupt einen Anspruch zu haben oder zu bestimmten Terminen frühzeitig in Rente gehen zu können.
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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Artikel "Rentenanspruch: Diese beitragsfreien Zeiten zählen" wurde am 22.11.2016 von Robert Aschauer verfasst.

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