Früher in Rente mit Altersteilzeit
Etwa jeder achte Neurentner ist aus der Altersteilzeit in Rente gegangen. Spielt der Arbeitgeber mit, dann müssen Sie nicht bis zum regulären Renteneintrittsalter arbeiten, sondern können früher in Rente gehen. Die wichtigsten Fragen zur Altersteilzeit im Überblick.
Um was geht es bei der Altersteilzeit?
Der Gesetzgeber möchte den älteren Arbeitnehmern einen entspannten Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen. Die Regelungen zur Altersteilzeit sind im Altersteilzeitgesetz (AltTZG) festgelegt. Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Altersteilzeitlösung vereinbart haben, dann können Sie während diesem vertraglich vereinbarten Zeitraum, nach verschiedenen Modellen arbeiten.
Gibt es unterschiedliche Formen und Varianten der Altersteilzeit?
In der Altersteilzeit arbeiten Sie entweder nach dem Gleichverteilungsmodell oder dem Blockmodell. Die Arbeitszeit bei der Altersteilzeit können Sie flexibel gestalten. Beim Gleichverteilungsmodell arbeiten Sie nur halb so viel wie vorher. Dagegen sind Sie beim Blockmodell nur eine bestimmte Zeit in der Arbeit und irgendwann gar nicht mehr. Das Blockmodell ist beliebt. Die Arbeitnehmer arbeiten die erste Zeit voll und bleiben in der zweiten Hälfte der Altersteilzeit zu Hause. Es sind auch weitere Varianten als die hier aufgeführten Zeitmodelle möglich. Einzige Voraussetzung: Die Arbeitszeit muss sich während der Gesamtdauer der Altersteilzeit stets um 50 Prozent reduzieren.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Altersteilzeitlösung vorliegen?
Altersteilzeit ist für Arbeitnehmer möglich, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Zudem müssen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeitarbeit mindestens 1080 Kalendertage in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gewesen sein. Hierzu zählen Zeiten mit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Krankengeld. Eine Vollzeitbeschäftigung ist nicht Voraussetzung. Kurzum: Auch als Teilzeitkraft können Sie in die Altersteilzeit gehen.
Welche Förderung gibt es bei der Altersteilzeit?
Der Clou bei der Altersteilzeit: Bei insgesamt halbierter Arbeitszeit erhalten Sie auf das Regelarbeitsentgelt eine Aufstockung um mindestens 20 Prozent. Einige Branchen haben in Tarifverhandlungen sogar höhere Aufstockungsbeträge vereinbart. Das Schöne dabei: Für die Aufstockungsbeträge fallen keine Steuer- und Sozialabgaben an.
Habe ich einen Anspruch auf Altersteilzeit?
Klären Sie diese Frage mit dem Personalbüro. Das Altersteilzeitgesetz sieht keinen gesetzlichen Anspruch vor. Häufig ist die Altersteilzeitvereinbarung in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen geregelt. Aber auch individuelle Vereinbarungen mit Ihrem Chef sind möglich.
Wie wirkt sich die Altersteilzeit auf meinen Rentenanspruch aus?
Insgesamt verdienen Sie innerhalb der Altersteilzeit weniger. Ein geringeres Einkommen führt zu geringeren Einzahlungen in die Rentenkasse und somit zu einer reduzierten Altersrente. Eventuell entfallen Ihnen auch Sonderzahlungen bzw. zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Dienstwagen etc.). Sämtliche Jahre der Altersteilzeit werden jedoch mitgezählt, wenn es um die 45 Versicherungsjahre geht um abschlagfrei mit 63 Jahren in Rente zu gehen.
Wie kann ich mich frühzeitig auf die Altersteilzeit vorbereiten?
Wenn Sie eine Altersteilzeitlösung ins Auge fassen, dann sollten Sie sich frühzeitig über Ihre Möglichkeiten informieren. Sprechen Sie mit dem Personalbüro, dem Betriebsrat oder mit dem Chef über das Thema. Sie sollten sich aber auch finanziell beraten lassen und bei Bedarf frühzeitig Vorsorge treffen. Thema Altersvorsorge: Reicht Ihnen das Geld, wenn Sie nicht bis zur Rente voll arbeiten? Welche Rente steht mir zur Verfügung. Ist eine private "Aufstockung" oder Zusatzrente notwendig und wie kann ich diese erreichen. Wie immer: Sie sollten privat für den Ruhestand vorsorgen.
In diesem Video erfahren Sie mehr über das Thema Altersteilzeit.
Wenn Sie entspannt aus der Erwerbstätigkeit in die Rente gleiten wollen, dann ist die Altersteilzeit für Sie eine gute Wahl. Der Gesetzgeber hat zwar die wichtigsten Regeln und Voraussetzungen dafür im Altersteilzeitgesetz (AltTZG) festgelegt, überlässt aber dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber viele Gestaltungsmöglichkeiten. Einen Anspruch auf die Altersteilzeit haben Sie nicht, aber viele Branchen haben in Betriebsvereinbarungen oder im Tarifvertrag diese Möglichkeit verankert.