Rente mit 63: Voraussetzungen, Abschläge & Tipps
Sie möchten mit 63 Jahre ohne Abschläge und Einbußen in Rente gehen? Hier erfahren Sie, welches Recht Ihnen zusteht und wie Sie Ihre Ansprüche auf Frührente sichern. Sie erfahren alles Wissenswerte zum Thema Rente mit 63 und bekommen Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wann kann man in Rente gehen?
Beim Erreichen des regulären Rentenalters kann jeder Versicherte der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf die volle Altersrente stellen und in Rente gehen. Je nach Geburtsjahrgängen gibt es unterschiedliche Regelaltersgrenzen. Bei allen ab 1964 geborenen Arbeitnehmer liegt das reguläre Rentenalter bei 67 Jahren. Alle Versicherten, die vor 1964 geboren wurden, erreichen früher das reguläre Rentenalter. Diese Übergangslösung hat der Gesetzgeber bei der Einführung der "Rente mit 67" so festgelegt. Hier finden Sie die Tabelle mit allen Geburtsjahren und der schrittweisen Anhebung des regulären Rentenalters: Ab wann kann ich in Rente gehen?
Welche Abschläge werden bei einer vorgezogenen Rente berechnet?
Arbeitnehmer müssen für jeden Monat, den sie vor dem regulären Rentenalter in Rente gehen, einen Rentenabschlag um 0,3 Prozent hinnehmen. Wer beispielsweise 20 Monate früher als regulär in Rente geht, dem wird dauerhaft die Altersrente um 6 Prozent reduziert.
Welche Abschläge gibt es bei der Rente mit 63?
Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung mindestens 35 Pflichtbeiträge nachweisen kann, darf vor seinem regulären Rentenalter in Rente gehen. Diese Arbeitnehmer werden als langjährig Versicherte bezeichnet. Sie können mit 63 Jahre in Rente gehen, müssen allerdings beim Renteneintritt den Rentenabschlag von 0,3 Prozent pro Monat hinnehmen. Die nachfolgende Tabelle zeigt den regulären Rentenbeginn nach Geburtsjahrgängen und welcher Rentenabschlag bei der Rente mit 63 anfällt.
Geburtsjahr | Rentenbeginn (regulär) | Abschlag bei Rente mit 63 |
---|---|---|
1951 | 65 + 5 Monate | 8,7 % |
1952 | 65 + 6 Monate | 9,0 % |
1953 | 65 + 7 Monate | 9,3 % |
1954 | 65 + 8 Monate | 9,6 % |
1955 | 65 + 9 Monate | 9,9 % |
1956 | 65 + 10 Monate | 10,2 % |
1957 | 65 + 11 Monate | 10,5 % |
1958 | 66 Jahre | 10,8 % |
1959 | 66 + 2 Monate | 11,4 % |
1960 | 66 + 4 Monate | 12,0 % |
1961 | 66 + 6 Monate | 12,6 % |
1962 | 66 + 8 Monate | 13,2 % |
1963 | 66 + 10 Monate | 13,8 % |
ab 1964 | 67 Jahre | 14,4 % |
Das reguläre Rentenalter bei einem langjährig Versicherten (Geburtsjahr 1960) liegt bei 66 Jahren und 4 Monate. Geht dieser Versicherte mit 63 Jahren in Rente, also 40 Monate vor seinem regulären Rentenalter, dann wird die Rente dauerhaft um 12 Prozent (40 Monate x 0,3 Prozent) gekürzt.
Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte
Wer die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren erreicht hat, kann sich als besonders langjährig Versicherter grundsätzlich abschlagfrei vor dem regulären Rentenalter in die Rente verabschieden. Ohne Abschläge gibt es die "Rente mit 63" nur, wenn der Arbeitnehmer vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden. Für alle 1953 oder später Geborenen steigt diese Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente wieder schrittweise an. Wie Sie aus der nachfolgenden Tabelle entnehmen können, liegt die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente ab den Geburtsjahren 1964 wieder bei 65 Jahren.
Geburtsjahr | Altersgrenze |
---|---|
1954 | 63 Jahre + 4 Monate |
1955 | 63 Jahre + 6 Monate |
1956 | 63 Jahre + 8 Monate |
1957 | 63 Jahre + 10 Monate |
1958 | 64 Jahre |
1959 | 64 Jahre + 2 Monate |
1960 | 64 Jahre + 4 Monate |
1961 | 64 Jahre + 6 Monate |
1962 | 64 Jahre + 8 Monate |
1963 | 64 Jahre + 10 Monate |
1964 | 65 Jahre |
Ab 1965 | 65 Jahre |
Das reguläre Rentenalter bei einem besonders langjährigen Versicherten (Geburtsjahr 1960) liegt bei 64 Jahren und 4 Monate. Geht dieser Versicherte mit 63 Jahren in Rente, also vor seinem regulären Rentenalter, dann wird die Rente auch dauerhaft gekürzt.
Früher in Rente bei Schwerbehinderung
Schwerbehinderte können gleichfalls abschlagsfrei früher in Rente gehen. Für sie gelten besondere Regeln für die Frührente. Die Voraussetzungen: Der Behinderungsgrad muss mindestens 50 Prozent ausmachen und Sie müssen die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllen.
Mehr dazu: Rente bei Schwerbehinderung: Voraussetzungen, Abschläge & Tipps
Rente mit 63 nur auf Antrag
Das Interesse an der abschlagsfreien Rente mit 63 ist hoch – wer möchte nicht frühzeitig die Freizeit genießen, Reisen machen, seine Hobbys nachgehen oder für seine Familie da sein. Die Frührente wird aber von der Rentenkasse nicht automatisch bezahlt, sondern muss beantragt werden. Den Rentenantrag sollten Sie bei der Rentenversicherung frühzeitig stellen und dabei keine Fehler machen. Das nachfolgende Video zeigt Ihnen, wie Sie den Rentenantrag für die Rente mit 63 richtig stellen.
Tipps zur Rente mit 63
Egal ob Sie die Rente mit 63 ohne oder mit Abschläge genießen - diese Tipps helfen Ihnen bei der Umsetzung:
- Rente mit 63 aufpeppen:
Mit freiwilligen Einzahlungen in die Rentenversicherung können Sie die Rente erhöhen oder Ihre Rentenabschläge ausgleichen. Oder Sie bauen zusätzlich Vermögen auf, um im Alter daraus eine Zusatzrente zu beziehen. - Mindestwartezeit für die Rente mit 63 schneller erreichen:
Die Mindestwartezeiten von 35 oder 45 Jahren setzt sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen. Zusätzlich zu den Beitragsjahren zählen anrechenbare Zeiten. Hierzu zählen beispielsweise Zeiten der Berufsausbildung, Kindererziehung und Pflege. Prüfen Sie Ihre Renteninformation, ob Ihre anrechenbaren Zeiten wirklich berücksichtigt wurden. - Ihren Rentenanspruch auf die Rente mit 63 sichern:
Lassen Sie sich zur Altersvorsorge und Rente mit 63 beraten. Hierzu gehört auch, dass Sie sich mit einer Ruhestandsplanung Gedanken zu den Einnahmen und Ausgaben im Alter machen. Die zentrale Frage: Haben Sie eine Rentenlücke und wie können Sie diese schließen. Nutzen Sie hierfür die Angebote der Rentenversicherung oder schalten Sie einen Renten- oder Ruhestandsplaner für eine Rentenberatung ein. - Verzicht auf die Rente mit 63:
Versicherte, die Ihre Rente nicht zum Regelrentenalter in Anspruch nehmen und später in Rente gehen, erhalten eine höhere Rentenzahlung. Die Rente erhöht sich für jeden Monat Aufschub um 0,5 Prozentpunkte. 10 Monate später in Rente bedeutet eine Rentenerhöhung um 5 Prozent.
Die Rente mit 63 ist Teil unseres Rentensystems. Das Recht auf abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren wurde mit großer Mehrheit vor Jahren im Bundestag beschlossen. Die Reform rückt von der eingeführten Rente mit 67 ab. Alle Versicherte, die mindestens 35 Pflichtbeiträge nachweisen können, haben ein Recht auf die Rente mit 63. Die Frührente gibt es aber nicht umsonst. Es erfolgt eine Rentenkürzung von 0,3 Prozent pro Monat vorzeitiger Rente. Ohne Rentenabschläge können nur besonders langjährige Versicherte früher in Rente gehen.