Rente mit 63 einfach erklärt (Definition)
Für die Rente mit 63 sind 45 Beitragsjahre in die Gesetzliche Rentenversicherung nötig. Wer die Beitragsjahre nachweisen kann, zählt zu den besonders langjährigen Versicherten und kann eine abschlagsfreie Rente frühestens mit 63 Jahren beantragen. Die Rente mit 63 erhalten aber nur die Jahrgänge vor 1953. Bei den später geborenen Versicherten wird der Rentenbezug schrittweise angehoben.
Rente mit 63: So starten Sie in die Frührente
Die Regel lautet: Versicherte in der Gesetzlichen Rentenversicherung, die 45 Jahre Beiträge nachweisen können und mindestens 63 Jahre alt sind, haben Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese Rente wird ohne Kürzung ausgezahlt.
Da das Alter für die Rente mit 63 stufenweise angehoben wird, können jedoch nur vor 1953 Geborene mit 63 Jahren diese Frührente in Anspruch nehmen. In unserem Artikel "Rente mit 63: Voraussetzungen, Abschläge & Tipps" finden Sie eine Tabelle mit detaillierten Zahlen.
Diese Zeiten werden für die Rente mit 63 angerechnet
Doch welche Zeiten werden als Beitragsjahre angerechnet? Die Regelungen sind nicht immer eindeutig und häufig wird vor Gericht um die Anerkennung gestritten. Gerade die Zeiten der Arbeitslosigkeit sind oft Anlass für eine gerichtliche Klärung. Doch eigentlich ist die Sache klar: Diese Zeiten zählen für die abschlagsfreie Rente:
- Reguläre Pflicht-Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Wehr-/Zivildienst
- Kindererziehungszeiten
- Zeiten eines Mini-Jobs mit Beiträgen in die Rentenversicherung
- Pflegezeiten von Angehörigen
- Freiwillige Beiträge
- Zeiten von Arbeitslosengeld / Krankengeld
Wichtige Tipps für die Frührente
- Die Altersrente gibt es grundsätzlich mit 67 Jahren
- Nicht alle Versicherten müssen bis zum regulären Rentenalter arbeiten. Wer 35 oder 45 Beitragsjahre nachweisen kann, hat Anspruch auf Frührente.
- Mit 45 Beitragsjahren zählt man zu den besonders langjährig Versicherten und kann die Rente mit 63 beantragen und ohne Rentenabschläge die Frührente beziehen.
- Wer 35 Beitragsjahre zusammen hat, muss bei der Frührente mit Abschlägen (0,3 Prozent pro vorgezogenes Rentenjahr) rechnen.
- Für Menschen mit Schwerbehinderung zählen besondere Regelungen.
- Rentenanträge sind immer bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen.
Die Rente mit 63 ist beliebt und wird von immer mehr Versicherten in Anspruch genommen. Besonders langjährig Versicherte, die 45 Beitragsjahre nachweisen können, erhalten die Frührente ohne Abschläge. Mit 63 Jahren können aber nur die vor 1953 geborenen tatsächlich in Rente gehen, da der Rentenbezug für die nachfolgenden Geburtsjahre stufenweise angehoben wurde. So kann ein Versicherter mit Geburtsjahr 1960 trotz 45 Beitragsjahre erst mit 64 Jahren und vier Monaten die abschlagsfreie Frührente beziehen.
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