Fehler im Rentenbescheid: Das können Sie tun!
Versicherte der Deutschen Rentenversicherung erhalten regelmäßig Informationen über Ihre Rentenanwartschaften. Die tatsächliche Rentenhöhe bestimmt jedoch der Rentenbescheid. Es ist unerlässlich den Rentenbescheid im Detail zu prüfen, da viele Bescheide fehlerhaft sind. Hier erfahren Sie mehr über die häufigsten Fehler im Rentenbescheid und was Sie dagegen tun können.
Welche Informationen erhalte ich über meine Rente?
Ab dem 27. Lebensjahr erhalten alle Arbeitnehmer einmal im Jahr eine Renteninformation. Diese Mitteilung ist eine Hochrechnung und sagt noch nicht viel über die tatsächliche Rente aus. Wesentlich aussagekräftiger ist dagegen die Rentenauskunft, denn die Rentenauskunft wird automatisch ab dem 55. Lebensjahr alle 3 Jahre zugestellt. Die Hochrechnung aus der Rentenauskunft ist relativ genau, da nur noch wenige Jahre bis zum Renteneintritt verbleiben. Entscheidend für die tatsächliche Rente ist jedoch der Rentenbescheid.
Welche Bedeutung hat der Rentenbescheid?
Der Rentenbescheid wird nach Beantragung der Rente von der Deutschen Rentenversicherung erstellt. Er enthält die exakte Höhe der Rente und detaillierte Informationen zur Berechnung. Den Rentenbescheid sollten Sie nicht ohne Prüfung akzeptieren, da falsche Bescheide nicht selten sind und Sie viel Geld kosten können.
Typische Fehler im Rentenbescheid
Einen Rentenbescheid sollten Sie immer prüfen. Dazu können Sie eine Beratungsstelle oder einen Rentenberater einschalten. Sie müssen jedoch schnell sein, denn ein Widerspruch ist innerhalb von 4 Wochen einzulegen. Wird diese Frist versäumt, ist der Rentenbescheid rechtskräftig.
Die häufigsten Fehler im Rentenbescheid:
- Die Zeiten der Berufsausbildung oder andere Ausbildungszeiten sind nicht richtig aufgeführt
- Kindererziehungszeiten oder Pflegezeiten sind nicht oder fehlerhaft eingetragen
- Beitragszeiten sind nicht vollständig oder falsch erfasst
- Rentenansprüche aus Auslandsaufenthalten wurden nicht angerechnet
- Anrechnungszeiten (z.B. Arbeitslosigkeit, Krankheit) fehlen
- Zahlendreher führen zu falschen Beitragssummen
- Freiwillige Beitragszahlungen sind nicht aufgeführt
- Versorgungsausgleiche aus einer Scheidung wurden nicht berücksichtigt
Bei falschem Rentenbescheid Widerspruch einlegen
Wenn Sie bei Ihrem Rentenbescheid Fehler entdecken oder eine falsche Berechnung vermuten, dann sollten Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Hierzu haben Sie 4 Wochen Zeit. Wenn Sie diese Frist versäumen, können Sie nur noch mit einem Überprüfungsverfahren zu Ihrem Recht kommen. Führt das Überprüfungsverfahren zum Erfolg, erhalten Sie die Rentenzahlung nachträglich erstattet.
Welche Rente Sie voraussichtlich einmal bekommen, steht in Ihrer jährlichen Renteninformation und in der Rentenauskunft. Die tatsächliche Rentenhöhe erfahren Sie jedoch erst mit dem Rentenbescheid. Fehler im Rentenbescheid sind nicht selten, deshalb sollten Sie Ihren Rentenbescheid sehr genau prüfen. Eine Überprüfung ist nicht einfach. Aus diesem Grund sollten Sie sich Rat und Unterstützung von einer Beratungsstelle oder einem Rentenberater einholen. Bei einem Fehler können Sie Widerspruch einlegen oder durch ein Überprüfungsverfahren die Rentenhöhe klären lassen.