Widerspruch gegen Rentenbescheid: Begründung, Fristen & Tipps
Die Rente wurde beantragt, aber die Höhe der Altersrente fällt laut dem Rentenbescheid geringer als erwartet aus. Oder der Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde von der Rentenkasse abgelehnt. Mit einem Widerspruch können Sie gegen fehlerhafte oder negative Rentenbescheide vorgehen. Welche Möglichkeiten Sie dafür haben und was Sie beachten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Was steht im Rentenbescheid?
Einen Rentenbescheid erhalten Sie nur, wenn Sie einen Rentenantrag gestellt haben. Im Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung (DVR) steht der Zeitpunkt der Rentenzahlung, die für die Berechnung der Rente berücksichtigten Beitrags- und Versicherungszeiten und natürlich die Höhe der monatlichen Rentenzahlung.
Knapp 9 % der Versicherten sind mit dem Bescheid nicht zufrieden und legen einen Widerspruch ein. Fast jeder dritte Antrag wird zu Gunsten der Antragsteller entschieden. Besonders Antragsteller einer Erwerbsminderungsrente gehen häufig gegen negative Rentenbescheide vor.
Wann liegt ein fehlerhafter Rentenbescheid vor?
Ein geläufiges Sprichwort lautet: "Wo gehobelt wird, fallen Späne und wo gearbeitet wird, passieren Fehler.". Das trifft leider auch für die Deutsche Rentenversicherung zu. Versicherte sind deshalb gut beraten, wenn Sie die Unterlagen zu ihrer Rente immer sehr genau prüfen. Eine gewissenhafte Prüfung ist zwingend angesagt, wenn ein Rentenbescheid oder die Ablehnung der Erwerbsminderungsrente in Ihren Briefkasten liegt. Denn wenn Sie den Bescheid einfach zur Seite legen oder so hinnehmen, kann die Rente geringer ausfallen als Ihr tatsächlicher Anspruch oder der Ablauf der Widerspruchsfrist drohen.
Diese Punkte sollten Sie bei einem Rentenbescheid auf jeden Fall prüfen:
- Versicherungsverlauf: Sind alle versicherungsrelevanten Zeiten im Bescheid richtig und vollständig aufgeführt? Häufig fehlen Zeiten für Fachschulen, Berufsausbildung, Jobs während des Studiums, Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Bei Selbständigen können freiwillige Rentenbeitragszeiten fehlen.
- Wichtiger Hinweis: Sie können bereits vor Antragstellung der Rente einen aktuellen Versicherungsverlauf kostenlos per Brief, Telefon oder im Internet bei der Rentenkasse anfordern. Dieser Versicherungsverlauf sollte alle relevanten Versicherungszeiten beinhalten. Bestehen jedoch Lücken oder finden Sie Fehler, können Sie bereits vor der Rentenbeantragung Korrekturen bzw. eine Kontoklärung veranlassen.
- Einkommens-/Beitragszahlungen: Wurden die Zahlungen der Höhe nach richtig gespeichert oder liegen Zahlendreher vor?
- Scheidung: Wurde die Daten zum Versorgungausgleich richtig übernommen?
Was können Sie bei einem negativen Bescheid zur Erwerbsminderungsrente tun?
Sie sind krank, können nicht mehr im vollem Umfang arbeiten, haben einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und dieser wurde von der Rentenkasse abgelehnt. In dieser Situation kann ein Widerspruch helfen. Die Rentenkasse wird bei Widerspruch einen eigenen Gutachter einschalten und den abgelehnten Bescheid nochmals prüfen. Erfolgt erneut keine Bewilligung, können Sie nur noch den Klageweg bestreiten.
Wie können Sie gegen einen Rentenbescheid Widerspruch einlegen?
Die übliche Frist für einen Widerspruch beträgt einen Monat. Der Widerspruchsantrag ist für Sie kostenlos und formlos möglich. Sie können den Antrag beim zuständigen Rentenversicherer innerhalb der Frist einreichen. Die Adresse, Aktenzeichen und Ansprechpartner finden Sie im Bescheid. Sollte die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen sein, können sie mit qualifizierten Unterlagen einen Überprüfungsantrag und einen Antrag auf Neuberechnung stellen. Bei einem positiven Ergebnis erhalten Sie aber nur maximal vier Jahre rückwirkend eine Nachzahlung der Rente.
Rentenbescheid: Rat und Hilfe beim Widerspruch
Wer Experten für die Überprüfung beauftragen möchte, kann sich Hilfe und Ratschläge direkt von der Deutschen Rentenkasse holen. Die Rentenkasse ist laut Gesetz verpflichtet, umfassend und objektiv zu beraten. Aber auch Sozialverbände oder externe Berater bieten Beratungen an. Sozialverbände wie der VdK oder SoVD verlangen eine Mitgliedschaft und externe Rentenberater arbeiten üblicherweise freiberuflich und auf Basis einer Honorarvereinbarung.
Wer einen Antrag auf Rente gestellt hat, soll den Rentenbescheid nicht einfach hinnehmen, sondern genau prüfen. Liegen Zweifel oder Fehler vor, müssen Versicherte der Deutschen Rentenkasse nicht gleich eine Klage einreichen. Mit einem kostenlosen und formlosen Widerspruch der auf Fakten beruht, kann häufig sehr schnell eine Lösung gefunden werden oder eine Neuberechnung der Rente erfolgen. Die Erfolgsaussichten sind in begründeten Fällen gut. Selbst nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann ein Überprüfungsantrag auf Basis neuer Fakten erfolgreich sein. Bleibt der Widerspruch oder Überprüfungsantrag erfolglos, bleibt Ihnen nur die Klage vor einem Sozialgericht.