Vermögenswirksame Leistungen auszahlen lassen: Wann geht das?
Viele Sparer stellen sich die Frage: Kann ich vor Ablauf der Sperrfrist über meine vermögenswirksame Anlage verfügen? Wir zeigen Ihnen, wie die vermögenswirksamen Leistungen funktionieren, wann Sie Zulagen erhalten und wie Sie vor Ablauf der Sperrfrist an Ihr Geld kommen.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Die vermögenswirksamen Leistungen sind eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Die Zahlung kann bis maximal 40 Euro im Monat gehen. Welchen Betrag der Chef zusteuert oder ob er Ihnen überhaupt etwas bezahlt, ist im Arbeits- bzw. Tarifvertrag geregelt. Wie ist es in Ihrer Firma geregelt? Informieren Sie sich am Besten über den Betriebsrat oder das Personalbüro.
Was ist, wenn der Arbeitgeber keine Leistungen bezahlt?
Zahlt der Arbeitgeber keine Leistungen oder nur einen geringen Zuschuss, kann der Arbeitnehmer den Sparbetrag aus der eigenen Tasche bestreiten. Die vermögenswirksamen Leistungen dienen zum langfristigen Vermögensaufbau. Aus diesem Grund unterstützt der Staat diese Sparform durch Zahlung einer Zulage.
Wie funktionieren vermögenswirksame Leistungen?
Das Video erklärt, wie die vermögenswirksamen Leistungen funktionieren.
Wie werden vermögenswirksame Leistungen gefördert?
Häufig gibt es Geld vom Arbeitgeber. Die Zahlung ist freiwillig und an keine Voraussetzung gebunden. Also ein Geschenk des Chefs. Das Vermögensbildungsgesetz (VermBG) regelt, wann eine Zulage bezahlt wird. Diese Sparformen werden gefördert:
- Anlage in einen Bausparvertrag oder Kredittilgung
Wenn das zu versteuernde Einkommen nicht mehr als 17.900 Euro (Verheiratet: 35.800 Euro) übersteigt, werden 9 Prozent Sparzulage bezahlt. Bei einem maximalen Spar-/Tilgungsbetrag von 470 Euro beträgt die Zulage somit pro Jahr 43 Euro. - Anlage in einen Aktienfonds
Bei dieser Anlageform darf das zu versteuernde Einkommen nicht mehr als 20.000 Euro (Verheiratet: 40.000 Euro) betragen. Dann beträgt die Arbeitnehmer-Sparzulage 20 Prozent, also 80 Euro bei einer jährlichen Sparsumme von 400 Euro.
Wann kann ich mir vermögenswirksame Leistungen auszahlen lassen?
Das Geld muss sieben Jahre (Sperrfrist) in einen vermögenswirksamen Sparvertrag festgelegt werden. Wird über das Geld vor Ablauf der Sperrfrist verfügt, muss die Sparzulage zurückbezahlet werden. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Denn unschädliche Verfügungen sind in folgenden Fällen möglich:
- Ausnahme 1: Wer länger als ein Jahr ununterbrochen arbeitslos war, kann über den Sparbetrag einschließlich der Zulagen verfügen.
- Ausnahme 2: Sparer, die in die Selbständigkeit starten, können den Anlagebetrag inklusive der Zulagen als Startkapital nutzen.
- Ausnahme 3: Wer nicht mehr einzahlen kann oder durch einen Arbeitgeberwechsel keine vermögenswirksamen Leistungen mehr bekommt, kann den Vertrag ruhen lassen. Die Zulage bleibt bei einer Stilllegung erhalten.
- Ausnahme 4: Wenn der Sparer heiratet und der Vertrag mindestens zwei Jahre besteht, kann er eine vorzeitige Kündigung vornehmen. Die Zulagen bleiben erhalten.
- Ausnahme 5: Wenn der Ehegatte oder Lebenspartner nach Vertragsabschluss stirbt oder völlig erwerbsunfähig wird.
Wenn möglich sollten Sie nicht über die vermögenswirksamen Leistungen verfügen, sondern die Ersparnisse auch nach Ablauf der Sperrfrist ruhen lassen, um damit eine Zusatzrente aufzubauen.
Private Vorsorge ist unerlässlich. Vermögenswirksame Leistungen können ein wertvoller Baustein für die Altersvorsorge sein, wenn Sie den Anlagebetrag nicht nach 7 Jahren oder vorzeitig auflösen. Denn wer den Sparbetrag immer stehen lässt und jeweils einen neuen Vertrag zeichnet, kann sich über die Jahre hinweg ein ansehnliches Vermögen für die Altersvorsorge aufbauen.
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