Rente im Ausland beziehen: Das müssen Sie beachten!
Wer träumt nicht davon, im Alter den Ruhestand dort zu verbringen, wo andere Urlaub machen. Doch wer als Rentner seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, muss Regeln beachten, um den vollen Rentenanspruch zu behalten.
Ihre Rentenansprüche bleiben auch im Ausland bestehen
Rentenzahlungen ins Ausland sind keine Seltenheit. Die Deutsche Rentenversicherung überweist nach eigenen Angaben Rentenzahlungen in über 150 Ländern. Einmal in Deutschland erworbene Leistungsansprüche gehen nicht verloren, wenn die Rentenberechtigten vorübergehend oder dauerhaft im Ausland leben. Eine Rente bekommen jedoch nur Versicherte, welche die üblichen Mindestversicherungszeiten erfüllen und einen Leistungsanspruch besitzen.
Keine Zahlung der Erwerbsminderungsrente ins Ausland
Empfängern einer Erwerbsminderungsrente, die noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, besitzen keinen oder einen bedingten Rentenanspruch im Ausland. Bei einer Erwerbsminderungsrente empfiehlt sich eine frühzeitige Sachverhaltsklärung mit der Rentenkasse.
Rentenzahlung an die Bank in Deutschland oder im Ausland?
Die Deutsche Rentenversicherung überweist die Rente auf das Geldinstitut in Deutschland oder an die Bank im Ausland. Die Rentenkasse benötigt zur Ausführung die Bank- und Kontodaten bzw. die internationale Bankleitzahl (BIC) und Kontonummer (IBAN). Die Überweisung ins Ausland verursacht häufig Spesen und eventuell Währungsverluste bei Aufenthalten außerhalb der Euro-Zone. Diese Belastungen müssen die Rentner tragen.
Ohne Lebensbescheinigung endet die Auslandsrente
Damit die Rente immer pünktlich und ohne Probleme fließt, benötigt die Deutsche Rentenversicherung jährlich die Vorlage einer Lebensbescheinigungen.
Wird die Auslandsrente besteuert?
In Deutschland besteht eine grundsätzliche Steuerpflicht auf die Rente. Unabhängig davon, ob die Rente in Deutschland oder im Ausland ausbezahlt wird. Ob Rentner tatsächlich Steuern zahlen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine Steuer fällt grundsätzlich nur dann an, wenn das gesamte Jahreseinkommen den steuerfreien Grundfreibetrag übersteigt.
Ruhestand im Ausland: In welchem Land fällt Steuer an?
Das Steuergesetz unterscheidet zwischen einer unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht. Eine unbeschränkte Steuerpflicht liegt vor, wenn Personen mehr als 6 Monate im Jahr in Deutschland leben. Dann wird das gesamte "Welteinkommen" in Deutschland besteuert. Trifft das nicht zu, besteht trotzdem eine beschränkte Steuerpflicht, wenn in Deutschland Einkünfte, zum Beispiel Mieteinnahmen, anfallen. Diese inländischen Einkommen sind immer in Deutschland zu versteuern. Ein Ausgleich kann über Doppelbesteuerungsabkommen erfolgen. Wenn Rentner ins Ausland umsiedeln, sollten die Auswanderer sich steuerrechtlich von einem Steuerberater beraten lassen.
Ruhestand im Ausland: Was noch zu beachten ist
Denken Sie vor dem Umzug ins Ausland an die Krankenversicherung und prüfen Sie ihren sonstigen Versicherungsbedarf. In den meisten Fällen entfällt die deutsche Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner. Betroffene sollten vor dem Auslandsumzug eine fachkundige Klärung veranlassen.
Bei einem vorübergehenden und dauerhaften Auslandsaufenthalt können Ruheständler ihre Rente aus Deutschland im Ausland beziehen. Es sind jedoch Regeln zu beachten, damit keine Rentenansprüche verloren gehen oder die Rente ins Stocken kommt. Ein wichtiges Thema ist auch die Steuer. Wie hoch und in welchem Land ist die Rente zu versteuern? Wer im Alter die Sonne im Ausland genießen will, sollte sich unbedingt vor dem Umzug beraten lassen.