Rente vor 67 nur mit Abschlägen
Die Regelaltersrente wird mit dem vollendete 67. Lebensjahr von der Rentenkasse bezahlt. Wenn Rentenversicherte nicht so lange arbeiten können oder wollen, besteht die Möglichkeit frühzeitig in Rente zu gehen. Bei einem vorgezogenen Rentenbeginn, müssen lebenslange Abschläge auf die bis dahin erreichte Rente hingenommen werden.
Bis zu 14,5 % Abschläge bei vorzeitigen Rentenbeginn
Frühestens können Rentenversicherte mit 63 Jahren in Rente gehen. Dazu müssen allerdings 35 Versicherungsjahre nachgewiesen und in der Rente dürfen keine nennenswerten Alterseinkünfte erzielt werden. Sind die Bedingungen erfüllt, stehen einem frühzeitigen Start in die Rente eventuell nur noch die lebenslangen Rentenabschläge im Wege. Denn nicht alle Mitglieder der Rentenversicherung können sich diese Abschläge leisten. Für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme fällt die Rente um 0,3 Prozent niedriger aus. Der maximale Rentenabschlag liegt somit bei 14,4 %.
Die folgende Grafik zeigt, mit welchen Abschlägen Sie bei einer vorgezogenen Rente rechnen müssen und zu welchen beachtlichen Summen die Abschläge während der Rentenphase anwachsen können.
Lebenslager Rentenabschlag führt zu hohen Rentenverlusten
Der vorzeitige Bezug der Altersrente hat auch zur Folge, dass die restlichen Beitragsjahre bis zur Relgearbeitszeit (vollendete 67. Lebensjahr) fehlen und damit zusätzliche Rentenpunkte. Wenn zum Beispiel ein Versicherter sich einen Rentenanspruch von 1.000 Euro erarbeitet hat und mit 63 Jahren in Rente geht, dann wird die Altersrente um 14,4 % (48 Monate x 0,3 %) auf 856 Euro gekürzt. Bei einer Lebenserwartung von 93 Jahren könnte die Rentenphase 30 Jahre andauern und die Summe der Kürzung 51.840 Euro (30 x 12 x 144 Euro) betragen.
Ein Versicherter der nicht vorzeitig in Rente geht, würd in unserem Beispiel noch 4 Jahre Beiträge in die Rentenkasse einbezahlen und zusätzliche Rentenpunkte sammeln. Sein Rentenanspruch wird im 67. Lebensjahr damit über 1.000 Euro liegen und wird mit keinen Abschlägen belastet. Das Beispiel zeigt, dass die materiellen Auswirkungen des vorzeitigen Rentenbezuges genau zu prüfen sind. Viele Rentenversicherte werden nicht in der Lage sein, sich den vorgezogenen Ruhestand leisten zu können.
Altersrente gibt es für die Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung erst mit vollendetem 67. Lebensjahr. Wer früher in Rente gehen will, muss bestimmte Bedingungen erfüllen und eine lebenslange Rentenkürzung akzeptieren. Die Abschläge sind nicht unerheblich und können sich während der Rentenphase zu einer beachtlichen Summe anwachsen.
Ob ein vorgezogener Ruhestand machbar ist, können Sie mit unserer Altersvorsorgeanalyse in Erfahrung bringen. Hier werden die Auswirkungen bei einem vorgezogenen Ruhestand genau berechnet und über die gesamte Rentenphase übersichtlich dargestellt.
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