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Erwerbsunfähigkeitsrente: Infos & Voraussetzungen

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Wann liegt eine Berufs- oder Erwerbsminderung vor? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente haben? Was bedeutet volle oder teilweise Erwerbsminderung? Hier erhalten Sie alle Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sind existenzielle Risiken

Nahezu jeder Fünfte scheidet aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig aus dem Berufsleben aus. Die finanziellen Leistungen der Deutschen Rentenversicherung sind bei einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit völlig ungenügend. Die Betroffenen können, falls Sie überhaupt eine staatliche Rente bekommen, von den Zahlungen nicht Ihren Lebensunterhalt bestreiten oder Ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen. Das Geld reicht meist nicht zum Leben. Die Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sind hohe existenzielle Risiken. Deshalb sollten Sie diese Gefahren immer durch eine private Versicherung absichern.

Was bedeutet Berufsunfähigkeit?

Berufsunfähig sind Personen, die wegen einer Krankheit oder einem Unfall Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Ein typisches Beispiel: Ein Bäcker kann wegen einer schweren Mehlallergie nicht mehr als Bäcker arbeiten. Er ist nicht erwerbsunfähig, da er jeden Beruf, der keinen Mehlkontakt verursacht, grundsätzlich ausüben kann.

Was bedeutet Erwerbsunfähigkeit?

Wenn Sie krankheits-, unfall- oder invaliditätsbedingt dauerhaft keinen Beruf mehr ausüben können, dann sind Sie erwerbsunfähig. Sie sind nicht mehr in der Lage irgendeinen Erwerb auszuüben. Es wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung unterschieden:

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Rentenzahlungen bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit

Die Deutsche Rentenversicherung leistet bei Berufsunfähigkeit nur noch eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn die Versicherten vor dem 1. Januar 1961 geboren sind. Alle anderen Rentenversicherten haben nur Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Zur Erinnerung: Die Erwerbsminderungsrente wird aber nur bezahlt, wenn Sie nicht mehr drei oder sechs Stunden pro Tag arbeiten können. Die Art der Tätigkeit spielt dabei keine Rolle - nur wie lange Sie arbeiten können. Es wird auch keine Rücksicht auf die Zumutbarkeit der Arbeit gelegt.

Ein Beispiel: Ein hochqualifizierter Herzchirurg, kann wegen einem schweren Nervenleiden mit seinen zitternden Händen keine Operationen mehr durchführen. Er kann aber noch mehr als sechs Stunden arbeiten, deshalb erhält er keine Rente. Es gibt keinen Berufsschutz – der Herzchirurg muss im Ernstfall seinen Lebensunterhalt mit einfachen Arbeiten bzw. einen neuen Job verdienen.

Privat vorsorgen durch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen. Jeder sollte sich mit dem Thema beschäftigen und nach Möglichkeit eine Absicherung vornehmen. Doch prüfen Sie die Angebote am Versicherungsmarkt und vergleichen Sie die Versicherungsangebote: Dabei sollten Sie auf folgende Punkte achten:

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Fazit:
Eine Berufs- und Erwerbsunfähigkeit kann jeden treffen. Fast jeder fünfte scheidet vor der Altersrente wegen einer Berufsunfähigkeit aus dem Erwerbsleben aus. Die Deutsche Rentenversicherung kann dieses existenzielle Risiko nicht oder nur teilweise absichern. Deshalb sollten Sie sich mit einer privaten Berufsunfähigkeitsrente zusätzlichen Schutz vor diesen existenziellen Gefahren verschaffen. Diese Absicherung ist eine wichtige Komponente zur Sicherung des Lebensstandards und eine der wichtigsten Personenversicherungen.
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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Artikel "Erwerbsunfähigkeitsrente: Infos & Voraussetzungen" wurde am 21.05.2018 von Robert Aschauer verfasst.

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