Generationenvertrag einfach erklärt (Definition)
In Deutschland werden die laufenden Beitragszahlungen von der gesetzlichen Rentenversicherung nicht angesammelt, sondern direkt für die Rentenzahlung an die Generation der Rentner verwendet. Da die eingehenden Rentenversicherungsbeiträge sozusagen auf die Rentner umgelegt werden, spricht man auch vom Umlageverfahren.
Wichtig ist, dass die beitragszahlende Generation einen verfassungsrechtlichen Anspruch erwirbt, im Alter ihre Rentenzahlung durch die Beiträge der nächsten Generation zu erhalten. Dieses System wird als Generationenvertrag zwischen der beitragszahlenden und der Renten empfangenden Generation bezeichnet.
In letzter Zeit wird das Umlageverfahren und somit der Generationenvertrag immer mehr in Frage gestellt. Die Kritiker fordern eine Umstellung auf ein Kapitaldeckungsverfahren, da demographische Prognosen hinsichtlich des Umlageverfahrens negativ ausfallen. Denn in der nahen Zukunft wird es immer weniger junge Beitragszahler geben und die Anzahl der Rentner wird stark ansteigen. Diese absehbare Bevölkerungsentwicklung wird dem aktuellen Rentensystem immer größere Probleme bereiten. Bereits jetzt führt das Umlageverfahren dazu, dass die laufenden Rentenversicherungsbeiträge der Beschäftigten nicht mehr für die Bereitstellung der Renten vollständig ausreichen. Die Differenz wird aus Steuermitteln ausgeglichen.
Beim Kapitaldeckungsverfahren würde jedes Versicherungsmitglied auf seinem eigenen Rentenkonto Kapital ansammeln. Im Grunde funktioniert das Kapitaldeckungsverfahren wie ein Sparvertrag mit einem Auszahlungsplan zum Rentenbeginn. Die Vorteile dieses Systems liegen auf der Hand: Für jedes Versicherungsmitglied wird ein individuelles Deckungskapital angespart und es besteht keine Abhängigkeit von der Bevölkerungsentwicklung.
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