Rentenanwartschaft einfach erklärt (Definition)
Versicherte erhalten durch Beitragszahlungen in die Rentenkasse eine Anwartschaft auf eine spätere Rentenzahlung. Die Höhe der Rentenanwartschaft ergibt sich aus den gutgeschriebenen Entgeltpunkten, die zum Zeitpunkt der Rentenzahlung auf dem Rentenkonto bestehen.
Die Entgeltpunkte sind ein wichtiger Teil der Rentenformel. Die nachfolgende Infografik "So funktioniert die Rentenformel" zeigt, welche Faktoren bei der Berechnung der Rentenanwartschaft eine Rolle spielen.
Desto höher das individuelle Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen eines Versicherten ausfällt, umso höhere Beiträge zahlt er in die Rentenkasse und umso mehr Entgeltpunkte werden auf dem Rentenkonto eingebucht.
Als Basis zur Berechnung der Entgeltpunkte dient das Durchschnittseinkommen aller Versicherten im jeweiligen Kalenderjahr. Erzielt beispielsweise ein Versicherter in einem Kalenderjahr ein Arbeitseinkommen wie der Durchschnitt aller Versicherten, wird auf dem Rentenkonto 1 Entgeltpunkt gutgeschrieben. Liegt das Arbeitseinkommen bei der Hälfte, werden nur 0,5 Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto eingebucht. Beträgt das Arbeitseinkommen das 1,2-fache vom Durchschnitt aller Versicherten, beträgt die Gutschrift 1,2 Entgeltpunkte.
Anrechnungszeiten erhöhen die Rentenanwartschaft
Die Höhe der Beitragszahlungen wirkt sich auf die Entgeltpunkte und Anwartschaft aus. Es gibt aber Zeiten, wie beispielsweise Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Ausbildung oder Mutterschutz, in denen der Versicherte keinen Beitrag in die Rentenkasse zahlt, aber trotzdem seine Anwartschaft auf die Rente steigt.
Grundsätzlich wird die tatsächliche Rentenanwartschaft und damit die spätere Rentenzahlung durch die Anzahl der Beitragsjahre und die erzielten Arbeitseinkommen bestimmt. Umso mehr Versicherungsjahre ein Rentenversicherter nachweisen kann und desto höher die Beiträge in die Rentenkasse in dieser Zeit waren, umso zahlreicher sind die auf dem individuellen Rentenkonto gutgeschriebenen Entgeltpunkte. Da die Anzahl der Entgeltpunkte die Basis für die Rentenhöhe bilden, bestimmen sie die Rentenanwartschaft.