Grundrente 2021: Die neue Grundrente einfach erklärt
Die Grundrente ist für Menschen gedacht, die lange gearbeitet, aber wenig verdient haben. Sie bekommen von der Rentenversicherung einen Zuschlag zur Rente. Die neue Grundrente ist beschlossen, aber bei der Umsetzung hapert es noch gewaltig. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie die Grundrente berechnet wird.
Warum eine Grundrente?
Bundesarbeitsminister Heil hat es passend formuliert: "Die Leistung von Menschen, die lange und hart gearbeitet haben, soll honoriert werden". Die seit dem 01. Januar 2021 eingeführte Grundrente soll langjährig Versicherten einen soliden Lebensstandard im Alter ermöglichen. Nach Berechnungen der Rentenkasse sind davon ca. 1,3 Millionen Menschen in Deutschland betroffen. Diese haben lange gearbeitet, aber wenig verdient und somit eine kleine Rente. Die Grundrente soll für diese Menschen mit einem Zuschlag die Rente aufstocken.
Wann wird einer Grundrente bezahlt?
Eine Grundrente wird aber nur bezahlt, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt werden:
Grundrente erhalten Versicherte nur, wenn Sie mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten (Versicherungszeiten) bei der Rentenversicherung nachweisen können. Neben den regulären Beitragszeiten werden auch folgende Zeiten angerechnet:
- Zeiten der Kindererziehung, Pflege und Ersatzzeiten
- Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Selbständigkeit/Berufstätigkeit
- Zeiten mit Leistungen bei Rehabilitation bzw. Krankheit
Sonderregel: Falls Versicherte die 35 Jahre Grundrentenzeit nicht erreichen, aber mindestens 33 Jahre nachweisen können, entfällt die Grundrente nicht. Es wird in diesen Ausnahmefällen ein geringerer Zuschlag zur Rente gewährt.
Werden die Voraussetzungen zur Grundrentenzeit erfüllt, erfolgt die Prüfung der Verdiensthöhe in dieser Zeit. Es zählen nur die Beitragsmonate, in denen mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Rentenversicherten verdient wurde. Zudem muss über alle berücksichtigten Grundrentenzeiten der Verdienst unter 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes gelegen haben. Konkret: Die Beitragszahler dürfen nicht zu wenig und nicht zu viel verdient haben, damit Sie einen Anspruch auf die neue Rente haben.
Versicherte, die beispielsweise zu lange in Minijobs gearbeitet haben und deshalb mit ihrem Verdienst unter den 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Rentenversicherten lagen, haben häufig keinen Anspruch auf die Grundrente. Mit Recht fragen sich viele Bundesbürger: Ist das gerecht und im Sinne einer fairen Grundrente?
Wer eine Grundrente bezieht, darf parallel ein begrenztes Einkommen beziehen. Das monatliche Einkommen wird ab einem bestimmten Freibetrag (1.250 Euro Alleinstehende / 1.950 Euro Ehepaare) auf die Grundrente angerechnet. Zu den Einkommen zählt nicht nur der Verdienst aus Jobs, sondern auch sonstige Renten, Mieteinnahmen, Kapitaleinnahmen und ähnliches. Die Basis der Berechnung ist das zu versteuernde Einkommen des vorangegangenen Jahres.
Für die Anrechnung des Einkommens auf die Grundrente gelten folgende zwei Regeln:
Regel 1: 60 Prozent Anrechnung des über den Freibetrag liegenden Einkommens
Regel 2: 100 Prozent Anrechnung des darüberliegenden Einkommens ab einem monatlichen Verdienst von 1.600 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.300 Euro (Ehepaare).
Berechnungsbeispiel: Einkommensanrechnung bei der Grundrente:
Ein Alleinstehender bezieht parallel zur Grundrente ein Einkommen von 1.450 Euro. Dieses Einkommen übersteigt den Freibetrag von 1.250 Euro um 200 Euro. Davon werden 60 Prozent (= 120 Euro) angerechnet; d.h. die Grundrente wird um 120 Euro gekürzt.
Wie hoch ist die Grundrente (Berechnungsbeispiel)?
Erfüllen Versicherte die Voraussetzungen zur Grundrente, werden die auf dem Rentenkonto angesammelten Entgeltpunkte verdoppelt, allerdings für maximal 35 Jahre und auf höchstens 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr. Der ermittelte Grundrentenzuschlag wird danach um 12,5 Prozent gekürzt. Die Zuschläge werden nach Berechnungen der Rentenkasse im Durchschnitt bei 75 Euro pro Monat liegen. Im besten Fall sind ca. 450 Euro möglich.
Die Infografik “So funktioniert die Rentenformel“ zeigt, nach welcher Formel die Rente berechnet wird. Die Anzahl der Entgeltpunkte bestimmt wesentlich die Höhe der Rentenzahlung. Entgeltpunkte werden Versicherten der Rentenkasse gutgeschrieben, wenn sie im Laufe ihres Erwerbslebens Beiträge zur Rentenkasse entrichten.
Wie die Grundrente konkret berechnet wird, hat Stiftung Warentest in der Zeitschrift Finanztest 2/2021 an einem Beispiel dargelegt. Die Verbraucherschützer haben dafür einen Musterrentner (Westdeutschland, 40 Jahre Beitragszeiten, 0,50 Entgeltpunkte pro Jahr) ausgewählt und kommen zu folgendem Rechenergebnis:
684 Euro Reguläre Altersrente bei 20 Entgeltpunkte (40 Jahre x 0,5 Entgeltpunkte)
359 Euro Grundrentenzuschlag (maximal 35 Grundrentenzeiten x 0,3 Entgeltpunkte)
Hinweis: Die aktuellen Rentenpunkte werden verdoppelt, aber maximal auf 0,8. Das bedeutet in diesem Beispiel eine Entgeltpunktegutschrift von 0,3.
Aus der Entgeltpunktegutschrift ergibt sich ein rechnerischer Grundrentenzuschlag von 359 Euro. Dieser wird um 12,5 Prozent gekürzt und beträgt damit nur noch 314 Euro. Die neue Gesamtrente beträgt in diesem Beispiel 998 Euro (684 Euro reguläre Rente + 314 Euro Grundrentenzuschlag).
Wird das Vermögen bei der Grundrente angerechnet?
Das bestehende Vermögen der Rentenversicherten wird nicht auf die Grundrente angerechnet. Ob Spareinlagen, Aktiendepots, Immobilien, Altersvorsorgeverträge oder Goldanlagen - die Höhe des vorhandenen Vermögens spielt bei der Berechnung der Grundrente keine Rolle.
Wann erfolgt die Auszahlung der Grundrente?
Voraussichtlich werden die ersten Grundrentenbescheide ab Juli 2021 verschickt. Doch keine Angst - die Rentenansprüche seit Januar 2021 verfallen nicht und werden nachvergütet. Neurenterinnen und Neurentner erhalten ihre Bescheide bis spätestens Ende 2022.
Muss ich für die Grundrente einen Antrag stellen?
Die Deutsche Rentenversicherung prüft aktuell bei allen Rentnerinnen und Rentnern ob ein Anspruch besteht. Bei einer positiven Prüfung wird den Berechtigten einen Grundrentenbescheid zugestellt. Die Grundrente muss nicht beantragt werden.
Die Grundrente soll die Menschen belohnen, die lange gearbeitet, aber wenig verdient haben und deshalb einen geringen Rentenanspruch besitzen. Die Berechnung der Grundrente ist komplex, aber die Regeln sind transparent und nachvollziehbar. Wer nicht mindestens 35 bzw. 33 Versicherungsjahre nachweisen kann oder zuviel verdient hat und damit bereits höhere Rentenansprüche besitzt, hat keinen Anspruch auf die Rentenaufstockung. Leider werden von der Grundrente auch die Menschen ausgeschlossen, die nicht mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes erreichen. Damit fallen häufig Minijober durch das Raster und haben deshalb keinen Anspruch auf die Grundrente. Ist das gegenüber den betroffenen Rentnerinnen und Rentnern fair? Ich finde nicht. Die Grundrente ist eine gute Idee, aber für diese Versicherten besteht nach unserer Meinung Nachbesserungsbedarf.
- Die Rürup-Rente ist nicht immer die beste Entscheidung
- Rürup-Rente einfach erklärt: So funktioniert die Basisrente
- Tipps für angehende Rentner: Gut vorbereitet in den Ruhestand
- Kann ich ohne Rentenabschläge früher in Rente gehen?
- Anlagestrategie: Punkte, die für eine erfolgreiche Geldanlage wichtig sind