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Regelaltersrente (Rente mit 67) einfach erklärt (Definition)

Rentenlexikon » Regelaltersrente (Rente mit 67)

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Die Regelaltersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung kann erst ab Erreichen eines bestimmten Alters, der Regelaltersgrenze, bewilligt werden. Ein Anspruch auf Altersrente besteht zudem erst, wenn der Antragsteller mindestens 5 Jahre (Mindest-Versicherungszeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war.

Rente mit 67

Stark sinkende Geburtenraten und der Anstieg der Lebenserwartung hat das umlagefinanzierte System der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Gleichgewicht gebracht. Die ungünstige demografische Entwicklung (Demographische Wandel in Deutschland) hat dazu geführt, dass durch den Gesetzgeber eine schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalter erfolgte. Nur noch Versicherte die vor 1947 geboren sind, können ab Vollendung des 65. Lebensjahres die Regelaltersrente beanspruchen.

Beispiele: Wenn Sie 1960 geboren sind, dann bekommen Sie die Regelaltersrente im Alter von 66 Jahren und 4 Monaten. Sind Sie im Jahr 1953 geboren, dann müssen Sie 65 Jahre und 7 Monate alt sein. Die Geburtsjahrgänge ab 1964 können die Regelaltersrente frühestens ab Vollendung des 67. Lebensjahres beanspruchen

Zur Tabelle: Regelaltersgrenze nach Geburtsjahrgängen

Wichtig: Ein Rentenanspruch kann nur entstehen, wenn zusätzlich zur Erreichung der jeweiligen Altersgrenze die Wartezeit (= Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung) erfüllt wurden.

Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung

Bei der Altersrente muss ein Versicherter 60 Monate Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben. Diese Zeit wird auch als allge-meine Wartezeit bezeichnet. Neben den Pflichtbeiträgen, die Arbeit-nehmer im Rahmen einer Beschäftigung entrichten, werden auch Kindererziehungszeiten, Wehrdienst- und Zivildienstzeiten u.a. angerechnet.

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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Beitrag "Regelaltersrente (Rente mit 67)" wurde am 27.06.2019 von Robert Aschauer verfasst.

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