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Rente mit 63 oder mit 67 (Fakten, Tabellen & Tipps)

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Nicht geschenkt, sondern verdient. So lautet ein vollmundiger Werbespruch der Bundesregierung zur Rente mit 63. Alle die 45 Jahre Beiträge in die Rentenkasse bezahlt haben, können zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen. Doch viele Verbraucher haben das neue Rentenpaket falsch verstanden.

Sie wissen nicht, dass die Rente mit 63 nur für die Geburtsjahrgänge bis 1952 möglich ist. Doch dazu später mehr. Bevor Sie sich mit den Ausnahmeregelungen der Rente ab 63 auseinandersetzen, sollten Sie sich mit der Rente mit 67 beschäftigen.

So funktioniert die Rente mit 67

Ein Rentenanspruch besteht grundsätzlich ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Das staatliche Rentensystem hat vielfältige Probleme (demographischer Faktor, ausufernder Niedriglohnsektor, höhere Rentenbezugsdauer, atypische Beschäftigungsformen etc.). Letztendlich lässt sich das Kernproblem in einem Satz zusammenfassen: Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Renten finanzieren (Generationenvertrag).

Reicht die Rente im Alter? Jetzt prüfen:

Die Politik hat reagiert und lässt das reguläre Renteneintrittsalter, abhängig vom Geburtsjahrgang, schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr ansteigen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze nach Geburtsjahrgängen geordnet:

Geburtsjahrgang Rentenbezug im Alter von
1946 65 Jahre
1947 65+1 Monat
1948 65+2 Monate
1949 65+3 Monate
1950 65+4 Monate
1951 65+5 Monate
1952 65+6 Monate
1953 65+7 Monate
1954 65+8 Monate
1955 65+9 Monate
1956 65+10 Monate
1957 65+11 Monate
1958 66 Jahre
1959 66+2 Monate
1960 66+4 Monate
1961 66+6 Monate
1962 66+8 Monate
1963 66+10 Monate
ab 1964 67 Jahre

Lesebeispiel: Die Geburtsjahrgänge von 1960 erreichen das Renteneintrittsalter im Alter von 66 Jahre und 4 Monate. Es erfolgt kein Abschlag von der Rente.

So funktioniert die Rente mit 63

Die Altersrente vor 67 Jahren ist in bestimmten Fällen abschlagsfrei möglich. Wer ohne Abschläge früher in Rente gehe will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen oder zu einer der folgenden Gruppen gehören:

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anhebung der Rente ab 63:

Geburtsjahrgang Rentenbezug
1953 63 Jahre und 2 Monate
1954 63 Jahre und 4 Monate
1955 63 Jahre und 6 Monate
1956 63 Jahre und 8 Monate
1957 63 Jahre und 10 Monate
1958 64 Jahre
1959 64 Jahre und 2 Monate
1960 64 Jahre und 4 Monate
1961 64 Jahre und 6 Monate
1962 64 Jahre und 8 Monate
1963 64 Jahre und 10 Monate
1964 65 Jahre

Lesebeispiel: Wer 1960 geboren wurde, kann nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn er 64 Jahre und 4 Monate alt ist. Die abschlagsfreie Altersrente mit 63 für besonders langjährig Versicherte erhalten nur die Geburtsjahrgänge bis 1952.

Kann jeder vorzeitig in den Ruhestand gehen?

Ja, unabhängig von den Ausnahmeregelungen können Sie auch früher in Rente gehen. Doch es gibt eine Grenze, denn das früheste Renteneintrittsalter liegt bei der Regelaltersrente bei 63 Jahren. Voraussetzung: Sie müssen mindestens 35 Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenkasse nachweisen können und einen Rentenabschlag akzeptieren. Denn gehen Sie früher in Rente, dann kürzt die Rentenkasse die Rentenzahlung. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden 0,3 % Abschläge von der Rentenzahlung vorgenommen. Nicht einmalig, sondern ein Leben lang.

Beispiel: Vorzeitig in Rente (Versicherter - Geburtsjahrgang 1960)

Der Versicherte möchte mit 63 Jahre in Rente gehen, da er 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen kann. Sein regulärer Renteneintritt würde bei 66 Jahre und 4 Monate liegen (Rente mit 67). Bei einem vorzeitigen Renteneintritt mit 63 Jahren, muss die Rentenkasse die Altersrente gegenüber dem regulären Renteneintritt, um 40 Monate früher bezahlen.

Somit werden bei unserem Beispiel von der laufenden Rentenzahlung 12 % (40 Monate x 0,3 % Abschlag) abgezogen. Würde die reguläre Altersrente 1.000 Euro betragen, dann erfolgt eine Reduzierung um 12 %. Die Renten für den vorgezogenen Ruhestand beträgt ein Leben lang nur noch 880 Euro. Bei einem angenommenen Lebensalter von 85 Jahren, summieren sich die Rentenkürzungen auf über ca. über 38.880 Euro (27 Jahre x 12 Monate x 120 Euro Kürzung).

Liegen 45 Beitragsjahre in die Rentenkasse vor, dann würde die Ausnahmeregelung "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" greifen. Die abschlagsfreie Rente ist in diesem Fall für die Geburtsjahrgänge 1960 bereits mit 64 Jahre und 4 Monate möglich. Bei einem Rentenstart mit 63 würde ein Rentenabschlag zur Anwendung kommen. Pro Monat werden 0,3 % Minderung berechnet. Der Zeitraum für die Minderung bezieht sich auf die Regelalterszeit. Die Regelalterszeit beträgt bei den Geburtsjahrgängen 1960 bei 66 Jahre und 4 Monate. Bei einem vorgezogenen Rentenstart mit 63 kommen somit 3 Jahre und 4 Monate bzw. 12 Prozent (0,3 % mal 40 Monate) zum Abzug.

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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Artikel "Rente mit 63 oder mit 67 (Fakten, Tabellen & Tipps)" wurde am 09.08.2016 von Robert Aschauer verfasst.

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