Rente mit 63, 65 oder 67? Alles über Eintrittsalter & Abschläge
Wenn Sie vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen, müssen Sie mit Abzügen bei Ihrer Altersrente rechnen. Zu welchen Rentenkürzungen es kommen kann, erfahren Sie in diesem Artikel.
Wann bekommt man eine Altersrente?
Die Altersrente bekommen Versicherte der Deutschen Rentenversicherung, wenn Sie ein bestimmtes Lebensalter und die Mindestversicherungszeit (5 Jahre) erreicht haben. Seit dem Jahr 2012 gibt es eine klare Regel: Die Altersrente können Versicherte der Rentenkasse grundsätzlich nicht mehr mit 65 Jahren, sondern erst ab 67 Jahren beanspruchen.
Wann kann ich in Rente gehen?
Diese Tabelle informiert über die Anhebung der Altersgrenzen nach Geburtsjahren. Sie zeigt, dass die Rente mit 67 für alle Geburtsjahrgänge ab 1964 gilt. Für die Geburtsjahrgänge vor 1964 gibt es eine schrittweise Anhebung dieser Grenze von 65 auf 67 Jahre. So erreicht beispielsweise ein 1960 geborener die Regelalterszeit mit 66 Jahren und 4 Monate.
Kann ich früher in Rente gehen?
Wer vor dem vorgeschriebenen Rentenregelalter in Rente gehen will, muss eine Rentenkürzung hinnehmen. Pro Monat vorzeitig beanspruchte Rente erfolgt ein Abschlag von 0,3 Prozent. Wenn Sie also beispielsweise mit 64 statt mit 67 Jahren in die Rente starten möchten, also 3 Jahre früher, dann wird Ihre Rente um 10,8 Prozent (0,3 Prozent x 36 Monate) gekürzt. Dieser Abschlag gilt lebenslang.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Zu den besonders langjährig Versicherten zählen Personen, die 45 Jahre Versicherungszeiten nachweisen können. Sie bekommen die Rente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge. Übrigens: Zu den Versicherungszeiten zählen nicht nur Beitragsjahre, sondern zum Beispiel auch Zeiten für die Kindererziehung, Bezug von Krankengeld, nicht erwerbsmäßige Pflege etc.
Diese Tabelle zeigt, wann besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge in Rente gehen können. Wer vor 1953 geboren wurde, konnte die Renten schon mit 63 Jahren erhalten. Deshalb spricht man auch landläufig von der Rente mit 63. Für die Jüngeren wurde die Altersgrenze schrittweise angehoben. Ein zum Beispiel 1960 geborener Versicherter, der 45 Versicherungszeiten erreicht, kann die Rente ohne Abschläge mit 64 Jahren und 4 Monate beziehen - also 2 Jahre früher.
Altersrente für langjährig Versicherte
Langjährig Versicherte müssen mindestens 35 Jahre in der Rentenversicherung zurückgelegt haben. Das Geburtsjahr bestimmt auch hier die Altersgrenze. Je nach Geburtsjahr wird die Altersgrenze stufenweise angehoben. Wie die Tabelle zeigt, liegt für 1964 oder spätere Geburtsjahre die Altersgrenze bei 67. Eine Frührente mit 63 Jahren ist möglich, aber nur mit Abschlägen.
Wie kann ich Rentenkürzungen ausgleichen?
Eine Rentenminderung kann man ganz oder teilweise ausgleichen, indem man zum Beispiel eine private Vorsorge aufbaut - also einen Vermögensaufbau über private oder staatlich geförderte Sparformen. Oder durch freiwillige Ausgleichzahlungen in die Rentenkasse. Bei der staatlichen Rentenkasse können Versicherte jedoch frühestens ab dem Alter von 50 Jahren freiwillige Zahlungen leisten.
Die Altersrente gibt es für alle Geburtsjahrgänge ab 1964 ab 67 Jahre. Wer 45 Jahre Versicherungszeit nachweisen kann fällt in die Kategorie „besonders langjährig Versicherte“ und darf ohne Rentenabschläge 2 Jahre früher in den Ruhestand starten. Möchte man mit 63 Jahre in Rente gehen oder kann lediglich 35 Versicherungszeiten aufzeigen, dann fallen Rentenabschläge an.